Filmvorführungen

An den Sonn- und Feiertagen ist in der Zeit von 4.00 bis 12.00 Uhr die Vorführung von Filmen wie alle anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn der Film von der Filmbewertungsstelle das Prädikat „Wertvoll“ oder „Besonders wertvoll“ erhalten hat oder wenn der Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur öffentlichen Vorführung auch an stillen Feiertagen freigegeben ist.

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