Der Bereich des Glücksspiels zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Glücksspielangebote aus, für die teilweise die Länder (Lotterien, Sportwetten, Casinospiele, Gewinnsparen) und teilweise die Länder nachrangig zum Bund zuständig sind (Spielhallen, Pferdewetten). Nachfolgend wird insbesondere auf die ausschließlich in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegenden Glücksspiele eingegangen. Neben dem Glücksspielstaatsvertrag gibt es in den Ländern weitere Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag, die nähere Regelungen insbesondere zu Spielbanken, Spielhallen oder Lotterien enthalten. Weitere - bundesrechtliche - Vorschriften finden sich u.a. in der Spielverordnung, dem Geldwäschegesetz und dem Strafgesetzbuch.
Staatsvertrag