Duldungsverfahren

Aufgrund eines Beschlusses des VG Wiesbaden vom 09.11.2016 in einem Eilrechtsschutzverfahren zum Duldungsverfahren für Sportwettanbieter wird das Duldungsverfahren für das Land Hessen bis zu einer obergerichtlichen Klärung in diesem „Musterverfahren“ ausgesetzt. Die für das Duldungsverfahren zuständigen Regierungspräsidien werden ebenso wie das HMdIS einen entsprechenden Hinweis auf ihren Internetauftritten aufnehmen.

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