Das Land Hessen ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (GlüStV) mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt.
Das Land Hessen hat diesen Auftrag umgesetzt und das Spielersperrsystem „OASIS GlüStV“ (Onlineabfrage Spielerstatus nach Glücksspielstaatsvertrag) aufgebaut.
Dieses System steht all denjenigen Veranstaltern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem GlüStV verpflichtet sind, sich an das übergreifende bundesweite Sperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht anzuschließen.
Für die hessischen Spielhallen betreibt das Land Hessen gemäß § 11 Abs. 7 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) ein eigenes Spielersperrsystem, im Weiteren „OASIS HSpielhG“ (Onlineabfrage Spielerstatus nach Hessischem Spielhallengesetz) genannt, in dem nur Daten von Spielern, die durch eine hessische Spielhalle gesperrt wurden, enthalten sind.
Das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG ist von allen Hessischen Spielhallenbetreibern verbindlich zu nutzen, um der gesetzlichen Anschlusspflicht nachzukommen.
Alle Informationen rund um die Spielersperrsysteme OASIS GlüStV und OASIS HSpielhG finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt: LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster