Die Firma EuroWin24 GmbH versendet Schreiben, in denen Bürgerinnen und Bürgern zu einem hohen Geldgewinn gratuliert wird. Für diesen Gewinn wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1 % der Gewinnsumme verlangt, welche laut der Firma EuroWin24 GmbH dem internationalem Bankrecht entspricht.
Durch gefälschte Bestätigungen, die angeblich seitens der Hessischen Glücksspielaufsichtsbehörde ausgestellt wurden, wird versucht, diese Schreiben der Firma EuroWin24 GmbH zu legitimieren.
Wir weisen an dieser Stelle darauf an, dass solche Bestätigungen nicht von der Hessischen Glücksspielaufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ausgestellt werden. Weiterhin weisen wir daraufhin, dass die Firma EuroWin24 GmbH über keinerlei Erlaubnis verfügt, ein erlaubnisfähiges Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln. Eine Übersicht über Glücksspielanbieter mit einer Erlaubnis aus Deutschland erhalten Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Der Vorgang wurde an das Hessische Landeskriminalamt weitergeleitet. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den „Dipl. Betriebswirt Rolf Becker“ bzw. die Person, die das Schriftstück erstellt hat, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Diese hat ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, versuchtem Betrug und Amtsanmaßung eingeleitet.
Die genaue Vorgehensweise der Firma EuroWin24 GmbH kann dem im Downloadbereich befindlichen Dokument entnommen werden. Sofern Ihnen solche oder ähnliche Schreiben zugegangen sind, informieren Sie bitte umgehend die Hessische Glücksspielaufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und erstatten Sie ebenfalls Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.