Das Hessische Landeswappen ist nach dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 04. August 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen S. 111) als Hoheitssymbol des Staates geschützt und darf nur von den staatlichen Organen des Landes Hessen benutzt werden.
Das Hessische Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.
Das Hessenzeichen
Da sich gezeigt hat, dass ein Bedürfnis besteht, die Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, wurde im Jahr 1981 das "Hessenzeichen" geschaffen. Es besteht aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann wahlweise in Schwarz oder in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden. Wir stellen das Hessenzeichen untenstehend als JPG- und PDF-Dateien zur Verfügung.