Geehrte Rettungsmedaille

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Auszeichnungen und neue Ersthelferkarte

Innenminister Peter Beuth zeichnet aufmerksame Verkehrsteilnehmer mit der Hessischen Rettungsmedaille aus. Neue Informationskarte für Ersthelfer.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat drei Wiesbadener mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet. Die aufmerksamen Verkehrsteilnehmer Wulf Goretzky, Alexander Kyziutkin und Daniel Schuth hatten im Sommer herabfallende Gesteinsbrocken an der Wiesbadener Salzbachtalbrücke bemerkt und durch ihr schnelles und umsichtiges Handeln eine mögliche Katastrophe verhindert.

„Die geistesgegenwärtige, verantwortungsbewusste und vorbildliche Reaktion der drei Herren, die die drohende Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer sofort erkannt und den Notruf gewählt haben, hat ein mögliches Unglück an der Salzbachtalbrücke verhindert. Sie haben durch ihr schnelles Eingreifen die Tugenden an den Tag gelegt, die sie zu einem Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land machen. Für dieses besonnene Handeln haben sich alle drei die Ehrung mit der Hessischen Rettungsmedaille verdient“, so Innenminister Peter Beuth.

Am 18. Juni 2021 gegen 17 Uhr brach das Lager eines Pfeilers des südlichen Brückenteils der Salzbachtalbrücke ein. Der Überbau senkte sich dadurch um 30 bis 40 cm auf den Pfeiler und verschob den Pfeilerkopf um gut einen Meter. Der Überbau bekam zwei breite Risse. Vom Pfeiler abbröckelnde Betonteile fielen auf die darunterliegende Bundesstraße 263, woraufhin sowohl die Brücke selbst als auch die darunter verlaufende Mainzer Straße und die Bahnstrecken (Rechte Rheinstrecke und Taunus-Eisenbahn zum Hauptbahnhof Wiesbaden) komplett gesperrt wurden. Nach diesem Vorfall wurde die Salzbachtalbrücke als „extrem einsturzgefährdet“ eingestuft und schließlich am 6. November 2021 gesprengt.

Neue Informationskarte für Ersthelfer

Im Rahmen der Ehrung stellte Innenminister Peter Beuth gemeinsam mit Michael Sauer, Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen, sowie dem Vizepräsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen Norbert Fischer die neue „Ersthelferkarte“ vor, die Informationen für Ersthelferinnen und Ersthelfer über den Versicherungsschutz im Schadensfall bündelt. Bürgerinnen und Bürger, die in Hessen einer Person in Not Erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, sind über die Unfallkasse Hessen versichert. Von körperlichen Verletzungen über ein zerstörtes Handy bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selbst zu Schaden kommt, ist abgesichert.

Um Betroffene schnell und noch am Hilfeleistungsort zu informieren, gibt es in Hessen ab sofort die Ersthelferkarte. An einer Unfall- oder Einsatzstelle fehlt oft die Zeit, um Ersthelferinnen und Ersthelfer nach ihrem Einsatz ausführlich über ihre Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. So zum Beispiel, wenn die Hose nach dem Einsatz Blutflecken hat, Sie selbst verletzt wurden oder später merken, dass das Ereignis Sie seelisch belastet. Um die Menschen über ihren Versicherungsschutz aufzuklären, haben Unfallkasse Hessen und das Land gemeinsam die Ersthelferkarte entworfen, die Ersthelfenden alle erforderlichen Informationen kompakt an die Hand gibt.

Ersthelferkarte in Hessen

Der Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen, Michael Sauer, erläutert: „Erleiden Helferin oder Helfer selbst einen Schaden bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme, so haben sie Anspruch auf die umfassenden Leistungen der UKH. Je eher wir über die Verletzung oder den Sachschaden informiert werden, desto schneller können wir helfen – zum Beispiel mit Erstattung des Sachschadens, aber auch mit medizinischer und beruflicher Rehabilitation und, bei schweren Verletzungen, auch mit lebenslanger Rente. Die Ersthelferkarte hilft Betroffenen, schnell mit uns in Kontakt zu treten.“

Ab sofort übergeben Einsatzkräfte der Feuerwehr und anderer Hilfeleistungsorganisationen sowie der Polizei die Karte direkt an den Einsatzstellen an Ersthelferinnen und -helfer. Couragierte Hilfeleistende müssen wissen, dass sie geschützt sind. Uns freut besonders, dass wir auf diese Weise alle gemeinsam dazu beitragen, die betroffenen Menschen über ihre Möglichkeiten zu informieren. Die Aufklärung über diese gesetzliche Absicherung stellen wir in Hessen ab sofort sicher und die Hilfeleistenden haben damit alle Informationen zur Hand, die sie brauchen, um mit der Unfallkasse Hessen Kontakt aufnehmen zu können“, so Innenminister Peter Beuth.

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