Wetten, Sporttelefon, Glücksspiel, Laptop-Konzept

Sportwetten

Für die Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und die Erlaubnis zum Betreiben von Wettvermittlungsstellen in Hessen nach §§ 9, 10 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) ist das Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster zuständig (§ 16 Abs. 3 HGlüG). Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zudem zuständig für die Überwachung dieser Erlaubnisse (§ 16 Abs. 5 HGlüG).

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 5, Postfach 3167, 65021 Wiesbaden

Glücksspielaufsicht

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