Wettvermittlungsstellen

Für konzessionierte Sportwettveranstalter besteht für den Bereich des Landes Hessen die Möglichkeit, die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß § 8 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) zu beantragen. Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis nach § 4 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) und den §§ 7 und 8 HGlüG ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt , Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

Glücksspielaufsicht

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