Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen PersonalausweisÖffnet sich in einem neuen Fenster zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen ReisepassÖffnet sich in einem neuen Fenster besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweis genügt werden. Den Personalausweis stellt die Wohnortgemeinde aus.
Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis wird nur für Deutsche ausgestellt. Die Pass- und Personalausweisbehörde hat daher zu prüfen, ob die Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies gilt auch für die Ausstellung eines KinderreisepassesÖffnet sich in einem neuen Fenster.