Sie durchlaufen bei Ihrer Einreise ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren. Sollte der Krieg in Ihrem Heimatland länger andauern, ist auch eine Verlängerung Ihres Aufenthalts auf bis zu drei Jahre möglich. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen eine Starthilfe für Ihren Aufenthalt bei uns geben. Sie können bei uns in Hessen arbeiten und Ihre Kinder können die Schule besuchen. Wenn Sie mehr über unser Bundesland erfahren wollen, dann finden Sie hier weitere Informationen: www.hessen.de
1. REGISTRIERUNG
Warum sollte ich mich für das vereinfachte Aufnahmeverfahren registrieren?
Um vorübergehenden Schutz gewährt zu bekommen, müssen Sie kein Asyl beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst umgehend bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung registrieren zu lassen. Damit schaffen wir gemeinsam nicht nur die wichtige rechtliche Voraussetzung für Ihren Aufenthalt bei uns. Sie können dann auch Sozialleistungen, medizinische Versorgung und einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Registrieren kann sich dabei jede Person, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurde. Eine Übersicht der Ausländerbehörden finden Sie hier:
https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden
Wer hat einen Anspruch auf einen vorübergehenden Schutz?
Im Zuge des Krieges vertriebene
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht oder befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht sicher in ihr Heimatland zurückkehren können
➔ Sollten Sie aus der Ukraine geflohen sein, aber über keinen erlaubten Aufenthaltstitel für die Ukraine verfügen, haben Sie die Möglichkeit eine Rückkehrberatung für die Rückkehr in ihr Heimatland in Anspruch zu nehmen oder Asyl zu beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Ausländerbehörden.
Was benötige ich für die Registrierung?
Soweit vorhanden:
- Biometrischer Personalausweis oder Reisepass
- Anderweitige Identitätspapiere (bspw. Führerschein) und Urkunden (bspw. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ukrainische Aufenthaltserlaubnis).
Im Rahmen der Registrierung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen - z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit. Zudem werden biometrische Daten erfasst. Die Ausländerbehörde macht von Ihnen ein Lichtbild und nimmt Ihre Fingerabdrücke ab.
2. VERTEILUNG
Wenn Sie in Deutschland ankommen und keine private Anlaufstelle haben, wird ihnen ein Aufenthaltsort in Deutschland zugewiesen, z. B. bei uns in Hessen. Wenn Sie enge Familienangehörige oder ein Arbeitsplatzangebot in einem anderen Bundesland haben, können Sie grundsätzlich auch dorthin verteilt werden.
Wenn Sie bereits in Hessen sind und eine Unterkunft in einer hessischen Stadt haben, dann werden Sie dieser Stadt oder dem zugehörigen Landkreis zugewiesen, sobald Sie sich dort registriert haben. Mit der Zuweisung sind Sie verpflichtet, an dem Zuweisungsort zu wohnen. Ein Umzug ist nur in Ausnahmefällen möglich.
3. WOHNEN
Sie wohnen bei Verwandten, Freunden oder Bekannten?
Lassen Sie sich bitte trotzdem bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde registrieren. Nur so können Sie zum Beispiel auch finanzielle Unterstützung oder medizinische Leistungen für sich und Ihre Familie sowie eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Sie wohnen in der Unterkunft des Landkreises oder einer Stadt in Hessen?
Ihre neue Kommune ist für Sie da, wenn Sie Fragen zu Ihrem neuen Zuhause haben.
Sie wohnen in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung?
Diese Landeseinrichtung steht Ihnen aktuell zur Verfügung, damit Sie zunächst einmal ein Dach über dem Kopf haben, registriert und versorgt werden. Das Land Hessen setzt sich in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden dafür ein, dass Sie rasch zugewiesen werden und in eine kommunale Unterkunft umziehen können.
4. ARBEITEN/UNTERSTÜTZUNG VOM STAAT
Sobald Sie sich registriert haben, können Sie in Hessen arbeiten. Wenn Sie Hilfe bei der Arbeitssuche benötigen, wenden Sie sich am besten erst einmal an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Wenn Sie für Ihren Lebensunterhalt Unterstützung vom Staat benötigen, bekommen Sie diese entweder vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Hierfür müssen Sie sich zunächst bei einer Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung registriert haben. Das nächstgelegene Jobcenter finden Sie unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=jobcenter&pk_vid=5d9cbdada30dbe3d1653981235847d8e
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier: