Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessenweiter Warntag am 12. März

Am 12. März 2026 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10:00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.

Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:00 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:30 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

Zuverlässige Warnung wichtiger denn je

Innenminister Roman Poseck erklärt: „Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, im Ernstfall schnell und zuverlässig über eine Gefahrenlage informiert zu werden. Angesichts möglicher Stromausfälle, Extremwettereignisse oder anderer Gefahrensituationen ist eine schnelle und zuverlässige Warnung der Bevölkerung wichtiger denn je. Schließlich beginnt Sicherheit vor dem Ernstfall.

Deshalb testen wir unsere Sicherheitssysteme und prüfen damit, ob sie technisch einwandfrei funktionieren und alle Menschen erreichen. Wenn also am hessenweiten Warntag Sirenen durch unsere Städte und Gemeinden klingen und kurz darauf Warnmeldungen auf den Mobiltelefonen erscheinen, ist das kein Anlass zur Sorge, sondern ein wichtiger Sicherheitstest. Gleichzeitig bietet der Warntag Bürgern die Möglichkeit, sich mit dem richtigen Verhalten im Notfall vertraut zu machen und die eigene Vorsorge zu überprüfen. 

Mein herzlicher Dank gilt allen, die diesen Warntag möglich machen – den Einsatzkräften, den Mitarbeitern in Leitstellen und Kommunen sowie den Experten auf Landesebene. Sicherheit entsteht durch Zusammenarbeit. Der Warntag zeigt: Wir handeln gemeinsam, vorausschauend und entschlossen, damit die Menschen in Hessen sich im Ernstfall auf uns verlassen können.“

Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus soll in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) -als auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Am 12. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, in Hessen durchgeführt. Hierbei werden die Warnmedien durch hessische Leitstellen ausgelöst. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweiten Medien FFH und HR eingebunden.

Cell-Broadcasting des BBK

Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt. 

hessenWARN-Meldungen

Neben den kommunalen Warnmitteln – in der Regel Sirenen – stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen. 

Der Warntag am 12. März beginnt um 10:00 Uhr mit der hessenweiten Warnung, sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10:30 Uhr erfolgt die Entwarnung. 

Erstmals erfolgt hier auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast – was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht, aber von vielen Nutzern vermisst wurde. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am jeweiligen Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

Hinweis

In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden. 

Hintergrund

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:

  • „Warnung der Bevölkerung“
    Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
    Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.
  • Entwarnung
    Einminütiger durchgängiger Dauerton
    Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben

Anmeldung zur hessenWARN-App

Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store