Der Minister überreichte den Verantwortlichen vor Ort auch einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500 Euro zur Unterstützung der Arbeit des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen.
„Die mittlerweile 100-jährige Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen ist eine Erfolgsgeschichte. Hier werden die Werte der Feuerwehr – Nächstenliebe, Verantwortungsbewusstsein, Bürgersinn und Gemeinschaft – seit je her beispielgebend gelebt und praktisch mit Leben gefüllt. Seit ihrer Gründung haben sich in der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen hunderte Ehrenamtliche in den Dienst der Gesellschaft gestellt: Sie sind im Notfall ausgerückt, um zum Beispiel Brände zu löschen, bei Unwetter zu helfen und Menschen zu retten. Vor diesem Einsatz habe ich großen Respekt, denn ehrenamtliche Frauen und Männer, wie die der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen sind unverzichtbar für den hessischen Brandschutz. Hinzu kommen auch in Barig-Selbenhausen eine Jugendfeuerwehr und eine Kindergruppe sowie eine Ehren- und Altersabteilung. Kurzum: die Freiwillige Feuerwehr Barig-Selbenhausen ist ein fester Bestandteil des Lebens in ihrem Ortsteil.
Der Brandschutz hat eine hohe Bedeutung für die Daseinsvorsorge vor Ort. Deshalb unterstützen wir die Kommunen tatkräftig mit Fördermitteln bei der Aus- und Fortbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule und stellen rund 3,4 Millionen Euro jährlich für die Förderung des Ehrenamtes und eine gelebte Anerkennungskultur zur Verfügung. Neu gestartet haben wir eine Initiative, mit der wir gezielt Bürokratie abbauen, damit die Ehrenamtlichen und die Kommunen mehr Kapazitäten für das Wesentliche im Brandschutz haben.
Die Verdienste der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen für die Bürgerinnen und Bürger Barig-Selbenhausens, Merenbergs und die Region würdigt das Land nun mit der Ehrenplakette. Den aktuell rund 20 aktiven Einsatzkräften und allen, die sich in der Freiwilligen Feuerwehr Barig-Selbenhausen engagierten und engagieren, danke ich von Herzen für ihren Einsatz“, sagte Heimatschutzminister Roman Poseck.
Umfangreiche Investitionen in den Brand- und Katastrophenschutz
Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet. Für die zeitgemäße Aus- und Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule in Kassel und Marburg-Cappel stellt das Land jährlich rund 25 Millionen Euro bereit. Rund 3,4 Millionen Euro investiert die Hessische Landesregierung in die Förderung des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz, wovon deutlich mehr als zwei Millionen Euro in die Auszahlung der Anerkennungsprämie für langjährige Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz fließen.
Den Brandschutz in Merenberg hat die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren mit mehr als 88.000 Euro gefördert. Auch der Landkreis Limburg-Weilburg, dem Merenberg angehört, hat in den vergangenen Jahren von der Landesförderung profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden 19 Fahrzeuge und sieben bauliche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als zwei Millionen Euro gefördert. Allein im vergangenen Jahr 2024 wurden im Landkreis zehn Fahrzeuge und vier bauliche Maßnahmen mit insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro gefördert.
Entlastung durch Entbürokratisierung
Die Landesregierung zielt darauf ab, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist.
Zur Entlastung von Bürokratie wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt darüber hinaus das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu identifizieren und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.
Hintergrund zur Ehrenplakette
Mit der Ehrenplakette werden die langjährigen Verdienste von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, aber auch Feuerwehr-Fördervereinen, die die Feuerwehr vor Ort unterstützen, zu einem 100-, 125-, 150- oder 175-jährigen Jubiläum gewürdigt. Die Verleihung ist rückwirkend für Jubiläen ab 1. Januar 2012 möglich.