Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

467 Sirenen-Maßnahmen mit mehr als 2,3 Millionen Euro gefördert

Die Landesregierung hat den Ausbau der Warn-Infrastruktur in Hessen weiter vorangetrieben: Im Jahr 2023 unterstützte das Land die Ertüchtigung von insgesamt 467 Sirenen in rund 120 Kommunen mit rund zwei Mio. Euro. Damit hat das Land die Modernisierungsmaßnahmen der Warnsysteme in hessischen Städten und Gemeinden weiter fortgesetzt und gestärkt damit eine bedeutende Säule des Bevölkerungsschutzes. Hinzu kommen weitere rund 300.000 Euro an Bundesmitteln, die über das hessische Förderprogramm an die Kommunen weitergegeben werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger werden bereits heute umfassend und schnell vor Gefahren gewarnt, beispielsweise über die App hessenWARN, Onlinenachrichtendienste, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen oder auch Sirenen. Diese Warnmittel sind besonders wichtig, um auch jene Menschen zu erreichen, die möglicherweise keinen Zugang zu digitalen Warnsystemen wie Mobiltelefonen oder anderen Kommunikationsgeräten haben. Für die Kommunen ist es von besonderer Bedeutung, über wirksame Warnsysteme zu verfügen, die im Ernstfall schnell und effektiv eingesetzt werden können. Um die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe weiterhin finanziell zu unterstützen, haben wir ein Sonderförderprogramm ‚Sirenen in Hessen‘ gestartet. Dies trägt dazu bei, die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung bei möglichen Gefahrensituationen zu stärken und ist deshalb für die Landesregierung von großer Bedeutung“, so Innenminister Peter Beuth.

Mit den Landes- und Bundesmitteln werden die Neuerrichtung elektronischer Sirenen in Mast- oder Dachmontage sowie die Umrüstung bestehender Sirenen auf moderne elektronische Sirenen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, gefördert.

Wichtiger Faktor im Warnmittelmix des Landes

Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Sie besitzen als Warnmittel der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert und sind aufgrund ihres Weckeffekts und des Umstandes, dass sie nicht wie beispielsweise eine Warnapp weggelegt oder abgeschaltet werden können, ein wichtiger Faktor im Warnmittelmix des Landes Hessen.

Eine Sirene ist laut und dadurch innerhalb eines größeren Bereichs zu hören. Durch die charakteristischen Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen (Rundfunk, Warn-Apps, Webseiten etc.) über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren.

Hessen verfügt dabei mit der hessenWARN-App um ein zusätzliches landeseigenes Warninstrument, das zuverlässig und flächendeckend über verschiedene Gefahrenlagen informiert. Das System, das in Hessen inklusive der Vorgänger-App „KatWARN“ aktuell von rund 785.000 Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird, bietet Gefahren- und Katastrophenwarnungen verschiedener Behörden aus einer Hand, z.B. sind auch die Feuerwehren, Polizei sowie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie an hessenWARN beteiligt.

Jede Einzelmaßnahme wird mit 5.000 Euro gefördert. Für die folgenden 467 Maßnahmen wurden die Förderbescheide mit einer Gesamtsumme von mehr als 2,3 Millionen Euro an die Kommunen versendet:

Insgesamt erhielten acht Kommunen 36 Zuwendungen in Gesamthöhe von 180.000 Euro:

Viernheim

65.000 Euro

Birkenau

35.000 Euro

Neckarsteinach

30.000 Euro

Gorxheimtal

20.000 Euro

Zwingenberg

15.000 Euro

Einhausen

5.000 Euro

Lampertheim

5.000 Euro

Lindenfels

5.000 Euro

Insgesamt erhielten zwei Kommunen zwei Zuwendungen in Gesamthöhe von 10.000 Euro:

Modautal

5.000 Euro

Reinheim

5.000 Euro

Insgesamt erhielten fünf Kommunen elf Zuwendungen in Gesamthöhe von 55.000 Euro:

Eichenzell

15.000 Euro

Kalbach

15.000 Euro

Fulda

10.000 Euro

Hofbieber

10.000 Euro

Großenlüder

5.000 Euro

Insgesamt erhielten vier Kommunen 24 Zuwendungen in Gesamthöhe von 120.000 Euro:

Buseck

45.000 Euro

Pohlheim

40.000 Euro

Rabenau

30.000 Euro

Reiskirchen

5.000 Euro

Insgesamt erhielten drei Kommunen sieben Zuwendungen in Gesamthöhe von 35.000 Euro:

Trebur

25.000 Euro

Gernsheim

5.000 Euro

Raunheim

5.000 Euro 

Insgesamt erhielten zwei Kommunen zwei Zuwendungen in Gesamthöhe von 10.000 Euro:

Bebra

5.000 Euro

Breitenbach a.H.

5.000 Euro

Insgesamt erhielten fünf Kommunen neun Zuwendungen in Gesamthöhe von 45.000 Euro:

Friedrichsdorf

15.000 Euro

Oberursel

15.000 Euro

Kronberg

5.000 Euro

Steinbach

5.000 Euro

Weilrod

5.000 Euro

30.000 Euro

Insgesamt erhielten neun Kommunen 37 Zuwendungen in Gesamthöhe von 185.000 Euro:

Vellmar

40.000 Euro

Lohfelden

35.000 Euro

Trendelburg

30.000 Euro

Wolfhagen

25.000 Euro

Bad Karlshafen

15.000 Euro

Söhrewald

15.000 Euro

Fuldatal

10.000 Euro

Hofgeismar

5.000 Euro

Liebenau

10.000 Euro

Insgesamt erhielten zehn Kommunen 93 Zuwendungen in Gesamthöhe von 465.000 Euro:

Wetzlar

105.000 Euro

Haiger

95.000 Euro

Dillenburg

65.000 Euro

Ehringshausen

55.000 Euro

Greifenstein

30.000 Euro

Dietzhölztal

25.000 Euro

Hüttenberg

25.000 Euro

Solms

25.000 Euro

Braunfels

20.000 Euro

Herborn

20.000 Euro

Insgesamt erhielten vier Kommunen 28 Zuwendungen in Gesamthöhe von 140.000 Euro:

Limburg a. d. Lahn

105.000 Euro

Selters (Taunus)

20.000 Euro

Bad Camberg

10.000 Euro

Elbtal

5.000 Euro

Insgesamt erhielten neun Kommunen 41 Zuwendungen in Gesamthöhe von 205.000 Euro:

Nidderau

50.000 Euro

Steinau an der Straße

40.000 Euro

Flörsbachtal

25.000

Bad Soden-Salmünster

20.000 Euro

Brachtal

20.000 Euro

Langenselbold

15.000 Euro

Rodenbach

15.000 Euro

Schlüchtern

15.000 Euro

Gelnhausen

5.000 Euro

Insgesamt erhielten zwei Kommunen sechs Zuwendungen in Gesamthöhe von 30.000 Euro:

Hattersheim am Main

20.000 Euro

Kelkheim (Taunus)

10.000 Euro

Insgesamt erhielten drei Kommunen elf Zuwendungen in Gesamthöhe von 55.000 Euro:

Fronhausen

30.000 Euro

Ebsdorfergrund

15.000 Euro

Stadtallendorf

10.000 Euro

Insgesamt erhielten vier Kommunen 17 Zuwendungen in Gesamthöhe von 85.000 Euro:

Oberzent

35.000 Euro

Brombachtal

30.000 Euro

Lützelbach

15.000 Euro

Mossautal

5.000 Euro

Insgesamt erhielten drei Kommunen zwölf Zuwendungen in Gesamthöhe von 60.000 Euro:

Rödermark

40.000 Euro

Dietzenbach

10.000 Euro

Heusenstamm

10.000 Euro

Insgesamt erhielten fünf Kommunen 24 Zuwendungen in Gesamthöhe von 120.000 Euro:

Heidenrod

70.000 Euro

Eltville an Rhein

15.000 Euro

Niedernhausen

15.000 Euro

Taunusstein

10.000 Euro

Waldems

10.000 Euro

Insgesamt erhielten acht Kommunen 26 Zuwendungen in Gesamthöhe von 130.000 Euro:

Melsungen

50.000 Euro

Bad Zwesten

25.000 Euro

Niedenstein

25.000 Euro

Neukirchen

10.000 Euro

Homberg (Efze)

5.000 Euro

Knüllwald

5.000 Euro

Schrecksbach

5.000 Euro

Willingshausen

5.000 Euro

Insgesamt erhielten fünf Kommunen 26 Zuwendungen in Gesamthöhe von 130.000 Euro:

Freiensteinau

60.000 Euro

Schwalmtal

30.000 Euro

Lauterbach

25.000 Euro

Grebenau

10.000 Euro

Herbstein

5.000 Euro

Insgesamt erhielten vier Kommunen 14 Zuwendungen in Gesamthöhe von 70.000 Euro:

Volkmarsen

40.000 Euro

Battenberg

20.000 Euro

Haina (Kloster)

5.000 Euro

Lichtenfels

5.000 Euro

Insgesamt erhielten drei Kommunen drei Zuwendungen in Gesamthöhe von 15.000 Euro:

Herleshausen

5.000 Euro

Hessisch Lichtenau

5.000 Euro

Witzenhausen

5.000 Euro

Insgesamt erhielten sieben Kommunen 29 Zuwendungen in Gesamthöhe von 145.000 Euro:

Butzbach

85.000 Euro

Karben

25.000 Euro

Friedberg (Hessen)

10.000 Euro

Wöllstadt

10.000 Euro

Gedern

5.000 Euro

Ober-Mörlen

5.000 Euro

Rockenberg

5.000 Euro

15.000 Euro