Am 28. August jährt sich der sogenannte „Stalin-Erlass“ zum 85. Mal. Mit diesem Erlass ordnete die sowjetische Führung u. a. die Auflösung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen sowie die Deportation der dort lebenden deutschen Bevölkerung nach Sibirien und nach Zentralasien an. Hunderttausende Menschen verloren innerhalb kürzester Zeit ihre Heimat. Familien wurden auseinandergerissen, Eigentum ging verloren, und viele Männer, Frauen und Kinder wurden unter schwierigsten Bedingungen in entlegene Regionen der Sowjetunion verschleppt.
Der Erlass markierte eine dramatische Zäsur für die deutschen Minderheiten in der damaligen Sowjetunion. Bereits in den Jahren zuvor hatten politische Repressionen, insbesondere während der stalinistischen Verfolgungen der 1930er-Jahre, zu zunehmender Diskriminierung und Verunsicherung geführt. Mit dem Erlass vom August 1941 wurde diese Entwicklung jedoch in eine umfassende Deportations- und Repressionspolitik überführt. Hunderttausende Deutsche wurden kollektiv stigmatisiert und zwangsweise umgesiedelt. Viele wurden später zur Zwangsarbeit in sogenannte Arbeitsarmeen eingezogen und mussten unter extremen Bedingungen arbeiten. Hunger, Krankheit und Gewalt forderten unzählige Opfer.
Wahrung von Menschenrechten
Der 85. Jahrestag dieses Ereignisses ist Anlass, der Opfer dieser Maßnahmen zu gedenken und das Leid der deutschen Minderheit in der damaligen Sowjetunion in Erinnerung zu rufen. Die Geschichte der Deutschen aus Russland ist geprägt von schweren Prüfungen, aber auch von bemerkenswerter Standhaftigkeit. Über Generationen hinweg bewahrten viele ihre Sprache, ihre kulturellen Traditionen und ihr Gemeinschaftsleben – selbst unter Bedingungen, die dies erheblich erschwerten.
Zugleich erinnert dieser Jahrestag daran, dass Deportationen, politische Verfolgung und Zwangsarbeit zentrale Erfahrungen vieler Menschen im Europa des 20. Jahrhunderts waren. Die Erinnerung an diese Ereignisse mahnt uns, für die Wahrung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Minderheiten einzutreten. Daraus erwächst auch der Auftrag, sich jeder Form kollektiver Schuldzuweisung entschieden entgegenzustellen.
Gelungene Eingliederung durch Arbeitsbereitschaft und Engagement
Viele der Nachkommen der damaligen Deportierten fanden seit den 1980er- und insbesondere seit den 1990er-Jahren als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Deutschland eine neue Heimat. Alleine für Hessen kann von rund 280.000 Personen mit Aussiedler- und Spätaussiedlerhintergrund ausgegangen werden, die hier sesshaft wurden. Sie haben unsere Gesellschaft in vielfältiger Weise bereichert – in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Kirche und im ehrenamtlichen Engagement. Unser Bundesland hat zudem besondere Bezüge zur Geschichte der Russland- und Wolgadeutschen. Die Kleinstadt Büdingen war im Jahr 1766 ein zentraler Sammelpunkt für deutsche Auswanderer, die dem Ruf der russischen Zarin Katharina der Großen in die Wolgagebiete folgten. Nicht zuletzt deshalb hält das Land Hessen seit über vier Jahrzehnten die Patenschaft über die Wolgadeutschen.
Als Beauftragter der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler würdige ich die Lebensleistung dieser Menschen und ihrer Familien. Viele von ihnen mussten in ihrem Leben mehrfach neu beginnen – nach der Deportation innerhalb der Sowjetunion und später bei ihrer Ankunft in Deutschland. Ihr Mut, ihre Arbeitsbereitschaft und ihr Engagement haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Eingliederung gelingen konnte und dass unsere Gesellschaft heute von dieser Vielfalt profitiert.
Aufarbeitung der Geschichte
Ebenso wichtig ist eine sachgerechte und umfassende historische Aufarbeitung der Geschichte der Russlanddeutschen in Forschung, Bildung und öffentlicher Erinnerung. Ausstellungen, Dokumentationen und museale Präsentationen tragen eine besondere Verantwortung dafür, die komplexe Geschichte dieser Minderheit differenziert darzustellen – von ihren historischen Wurzeln und kulturellen Leistungen über die Erfahrungen von Deportation, Zwangsarbeit und Diskriminierung bis hin zu den späteren Wegen der Integration in Deutschland. Eine solche ganzheitliche Darstellung hilft, historische Zusammenhänge besser zu verstehen, das Bewusstsein für das Schicksal der Betroffenen zu stärken und die Erinnerung an ihre Geschichte dauerhaft im öffentlichen Gedächtnis zu verankern.
Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung setze ich mich weiterhin dafür ein, die Kultur, Geschichte und Traditionen der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler sichtbar zu machen und zu fördern. Dazu gehört auch, die Erinnerung an die tragischen Ereignisse des 20. Jahrhunderts zu bewahren, historische Forschung zu unterstützen und Räume für Begegnung, Austausch und Bildung zu schaffen.
Auftrag für Gegenwart und Zukunft
Der 85. Jahrestag des „Stalin-Erlasses“ ist daher nicht nur ein Moment des Gedenkens, sondern auch ein Auftrag für Gegenwart und Zukunft: für Respekt gegenüber der Geschichte, für die Anerkennung der Lebensleistung der Betroffenen und für das gemeinsame Eintreten für Freiheit, Menschenwürde und Frieden in Europa.
Ich gedenke der Opfer und spreche den Familien der Deportierten sowie allen Menschen mit dieser Geschichte meine Anerkennung und Verbundenheit aus. Ihr Schicksal bleibt Teil unserer gemeinsamen, bundesdeutschen und hessischen Erinnerung und unseres historischen Verantwortungsbewusstseins.