Er begrüßte insbesondere, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Feuer- und Rettungswachen künftig zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Absatz 4 des Baugesetzbuchs gehören soll.
Innenminister Roman Poseck betonte in seiner heutigen Rede im Bundesrat: „Mit dem Gesetzentwurf wird endlich eine langjährige Forderung hessischer Feuerwehren und Kommunen umgesetzt, die wir mit Nachdruck an den Bund herangetragen haben. Es freut mich daher sehr, dass der Bundesrat den Entwurf unterstützt. Er ist ein wichtiger Baustein für die Unterstützung des Brand- und Katastrophenschutzes.
Die Suche nach geeigneten Standorten für Feuerwehrhäuser gestaltet sich für viele Gemeinden schwierig. Der Platzbedarf steigt durch technische Entwicklungen, zugleich werden Feuerwehren im ländlichen Raum im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vermehrt zusammengelegt, um ihre Einsatz- und Leistungsfähigkeit zu steigern. Deshalb stellt sich zunehmend die Frage nach einer Ansiedlung im Außenbereich. Künftig gilt der Bau einer Feuerwehr- und Rettungswache als besonders wichtiges Bauvorhaben. Das heißt, dass sie auch im Außenbereich gebaut werden können, ohne dass dafür erst ein aufwendiger Bebauungsplan erstellt werden muss. Damit kann schneller unkomplizierter dort gebaut werden, wo Feuerwehr und Rettungsdienst gebraucht werden. So werden die Entwicklungsmöglichkeiten von Feuerwehren und Rettungsdiensten im ländlichen Raum spürbar verbessert und unseren Kommunen keine weiteren bürokratischen Steine in den Weg gelegt.