Gleichzeitig überträgt Hessen das Ergebnis der Tarifeinigung vom 27. März 2026 zeitgleich und systemgerecht auf den Beamten- und Richterbereich. Für die vorgesehenen Verbesserungen bei Besoldung und Versorgung wendet das Land Hessen künftig jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf.
Hessens Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der Verabschiedung im Hessischen Landtag:
„Unsere Bediensteten verdienen eine gute und angemessene Besoldung. Mit dem neuen Besoldungsgesetz schaffen wir für die Gegenwart und Zukunft ein starkes Fundament für die Besoldung unserer Beamten und Richter. Es steht für eine leistungsgerechte und attraktive Bezahlung im Öffentlichen Dienst.
Unsere Beamten leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen. Ob bei Polizei und Justiz, in Schulen, Finanzämtern oder der allgemeinen Verwaltung: Ein leistungsfähiger Staat braucht engagierte und gut ausgebildete Beschäftigte. Sie verdienen eine angemessene und attraktive Vergütung. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass Hessen auch künftig im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann.
Besoldung steigt in mehreren Schritten
Mit dem Gesetz setzen wir deshalb an mehreren Stellen an. Zum 1. Juli 2026 steigt die Besoldung um 3,02 Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Von diesem Mindestbetrag profitieren insbesondere die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Darüber hinaus erhöhen wir die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder um jeweils 87 Euro und behalten den Verheiratetenzuschlag bei. In sämtlichen Besoldungsgruppen der A-Besoldung entfällt die erste Erfahrungsstufe. Unsere Beamtinnen und Beamten starten damit künftig unmittelbar mit einem höheren Grundgehalt. Zudem werden die Schicht- und Wechselschichtzulagen angehoben, wovon insbesondere die Bediensteten bei Polizei und Justizvollzug profitieren.
Hessen steht bei der Besoldung im Ländervergleich sehr gut da. Hessens Beamte verdienen im direkten Vergleich überdurchschnittlich; Hessen nimmt in der Besoldung durchweg Spitzenplätze ein. Dabei ist beim Besoldungsvergleich auch zu berücksichtigen, dass es in Hessen eine monatliche Sonderzahlung gibt. Die hessische Spitzenposition ist auch das Ergebnis der Besoldungserhöhungen der vergangenen Jahre. Zwei zusätzliche Steigerungen von je 3 Prozent in den Jahren 2023 und 2024 sowie eine Anhebung um mehr als 10 Prozent im Jahr 2025. Hinzu kommen Vorteile, die es nur in Hessen gibt – allen voran das Landesticket.
Neue Grundlage für die Familienzuschläge
Mit der Reform reagieren wir zugleich auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die wohl grundlegendste strukturelle Veränderung ist die Ablösung des bisherigen Alleinverdienermodells durch ein Familieneinkünftemodell. Damit beschreiten wir einen neuen Weg für Hessen, den der Bund und 14 andere Länder bereits gegangen sind oder ebenfalls gehen. Allein in Sachsen gibt es, soweit ersichtlich, bislang kein entsprechendes Vorhaben.
Über diesen Paradigmenwechsel ist in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses intensiv diskutiert worden. Wir haben die dort vorgebrachten Argumente und Bedenken sorgfältig geprüft. Das gilt insbesondere für die Frage des fiktiven Partnereinkommens. Mit unserem Modell orientieren wir uns eng an den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung zugrunde gelegt hat. Das fiktive Einkommen orientiert sich am Median-Äquivalenzeinkommen und damit an einer anerkannten statistischen Größe.
Berechnungen bestätigen amtsangemessene Alimentation
Auch die in der Anhörung zum Teil erhobene Forderung nach einem zusätzlichen Familienergänzungszuschlag haben wir eingehend geprüft. Unsere Fachabteilung hat hierzu zahlreiche Familienkonstellationen und Fallgruppen berechnet. Dabei hat sich kein Fall ergeben, in dem die für die amtsangemessene Alimentation maßgeblichen Schwellen unterschritten würden. Deshalb schaffen wir keinen zusätzlichen Anspruch, der in der Praxis ins Leere laufen würde. Nach unseren Berechnungen werden die maßgeblichen Schwellen in allen Besoldungsgruppen überschritten.
Die verbesserten Bezüge werden bereits seit Ende Juli – wie in solchen Fällen üblich – im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ausgezahlt. Damit kommt die vorgesehene Erhöhung unseren Beamten schon jetzt zugute.
Bei allem, was wir für unsere Bediensteten tun, verlieren wir die schwierige wirtschaftliche und haushalterische Situation nicht aus dem Blick. Für die vorgesehenen Veränderungen bei Besoldung und Versorgung wendet das Land Hessen künftig jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf. Das ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung in einer Zeit hohen Konsolidierungsdrucks.
Besoldung muss auch finanzierbar bleiben
Wenn auch diese Erhöhungen der Opposition nun nicht weit genug reichen und beispielsweise die FDP eine zusätzliche Anhebung der Grundbesoldung fordert, verlässt dies aus meiner Sicht den Rahmen einer verantwortungsvollen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wir können das Geld nicht drucken. Wer noch mehr Geld für den Öffentlichen Dienst ausgeben will, erhöht den Konsolidierungsdruck in anderen Bereichen. Die Beamtenbesoldung bewegt sich zudem in einem Gesamtgefüge. Besoldungserhöhungen haben auch mittelbare Auswirkungen auf die Gehaltsentwicklungen außerhalb des Öffentlichen Dienstes. Mittelständler und Verbände des Handwerks sowie der Wirtschaft schauen eher mit Sorge auf die Gehaltssprünge im Öffentlichen Dienst. Auch diese Sorgen gilt es ernst zu nehmen.
Mit diesem Gesetz haben wir in Hessen drei Maßstäbe in Einklang gebracht: Gute Bezahlung, Finanzierbarkeit und Verfassungskonformität.
Wir investieren mit den Besoldungserhöhungen in Hessen in einen leistungsfähigen Staat und in einen Öffentlichen Dienst, der attraktiv und konkurrenzfähig bleibt. Gerade in herausfordernden Zeiten brauchen wir Menschen, die Verantwortung für unser Gemeinwesen übernehmen. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung.“
Hintergrund:
Mit dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 wird das Ergebnis der Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen vom 27. März 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger übertragen.
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
- Erhöhung der Besoldung zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro,
- weitere Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027,
- Erhöhung der Familienzuschläge für das erste und zweite Kind um jeweils 87 Euro,
- Beibehaltung des Verheiratetenzuschlags,
- Ablösung des bisherigen Alleinverdienermodells durch ein Familieneinkünftemodell,
- Wegfall der ersten Erfahrungsstufe in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung und damit höhere Einstiegsgrundgehälter sowie
- Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen insbesondere für Bedienstete bei Polizei und Justizvollzug.
Für die vorgesehenen Veränderungen bei Besoldung und Versorgung wendet das Land Hessen künftig jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf.
Zu dem Gesetzentwurf fand am 23. Juni 2026 eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages mit Gewerkschaften, Verbänden und Sachverständigen statt.