Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Beihilfestelle erhöht Tempo bei der Antragsbearbeitung

Die beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelte Beihilfestelle des Landes Hessen hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit für reguläre Beihilfeanträge seit dem Frühjahr um mehr als ein Drittel auf aktuell 20 Arbeitstage verkürzt.

Bei Anträgen mit besonders hohen Aufwendungen ab 4.000 Euro liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer mit derzeit neun Arbeitstagen noch deutlich niedriger. So können die Beihilfeberechtigten das bei Rechnungen übliche Zahlungsziel von vier Wochen einhalten.

Der Anstieg der Bearbeitungszeiten hatte mehrere Ursachen: Die Zahl der Antragsberechtigten und der Beihilfeanträge in Hessen ist in den vergangenen Jahren angestiegen, außerdem band die Umsetzung des Pflegeänderungs- und Entlastungsgesetzes zum 1. Januar 2024 in der Beihilfestelle vorübergehend personelle Kapazitäten. Die Folge waren längere Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge. Die hessische Beihilfestelle hat in Absprache mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz verschiedene organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung und Priorisierung von Arbeitsabläufen ergriffen und die Bearbeitungszeit für Beilhilfeanträge damit erfolgreich verkürzt.

Innenstaatssekretär Martin Rößler zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung: „Die beschleunigte Antragsbearbeitung sorgt dafür, dass Beamtinnen und Beamte in Hessen ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod schneller erstattet bekommen und nicht für große Summen in Vorleistung treten müssen. Niemand soll beim Begleichen hoher Rechnungen in Schwierigkeiten geraten, weil die Beihilfe zu lange auf sich warten lässt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beihilfestelle gebührt Dank für Ihre engagierte Arbeit in den vergangenen Monaten. Mit hohem Zeit- und Kraftaufwand und klugen organisatorischen Entscheidungen haben sie trotz der weiterhin hohen Zahl von Neuanträgen eine deutlich verkürzte Bearbeitungsdauer erreicht. Nun gilt es, dieses Tempo bei der Antragsbearbeitung zu halten. Die möglichst schnelle Aufwendungserstattung für die Beamtinnen und Beamten ist eine Daueraufgabe.“

Hintergrund zur Beihilfe

Die Beihilfe ist eine Unterstützung der aktiven und ausgeschiedenen hessischen Landesbeamtinnen und -beamten sowie ggf. auch ihrer Angehörigen und weiterer Personengruppen. Sie wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod gezahlt. Hintergrund ist, dass das Land Hessen als Dienstherr für Beamtinnen und Beamten keinen Anteil des Krankenkassenbeitrags übernimmt. Zum Ausgleich gewährt es stattdessen die Beihilfe.