Die erste urkundliche Erwähnung Dittlofrods datiert auf das Jahr 1151. Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen erfolgte zum 1. April 1972 der Zusammenschluss Eiterfelds mit Dittlofrod und anderen, bis dahin eigenständigen Gemeinden. Eiterfeld hatte im Jahr 1981 bereits die Freiherr-vom-Stein-Plakette erhalten, nun folgte als Ortsteilauszeichnung die Ehrenurkunde anlässlich des Dittlofroder Jubiläums. Dittlofrod gehört zu den westlichen Ortsteilen Eiterfelds und verfügt über ein reges Vereinsleben. Für das Jubiläum stellten die Dittlofroder ein dreitägiges Festwochenende auf die Beine.
Bei einer Feierstunde im Dorfgemeinschaftshaus in Dittlofrod lobte Martin Rößler das ehrenamtliche Engagement der Menschen im Ortsteil: „Dittlofrod beweist mit dem Festwochenende zu seinem 875-jährigen Jubiläum, wieviel Schaffenskraft und Zusammenhalt in kleineren, ländlich gelegenen Gemeinden und Ortsteilen stecken. Die Menschen in Dittlofrod verleihen dem Ortsteil mit ihrem ehrenamtlichen Engagement – zum Beispiel in Vereinen – einen familiären, zugewandten Charakter. Sie machen Dittlofrod zu einem Ort, an dem sich Einwohner zu Hause und Gäste willkommen fühlen. Dass Dittlofrod dabei Altes und Neues, Traditionelles und Modernes zu verbinden versteht, zeigt sich auch beim Jubiläum, auf dessen Programm ein Mundartabend und ein Dreschfest stehen. Im Namen der Landesregierung wünsche ich Dittlofrod und allen, die hier leben, ein schönes Festjahr und alles Gute für die Zukunft. Möge Dittlofrod auch bei seinem 900-jährigen Bestehen in 25 Jahren noch so lebens- und liebenswert sein wie heute!“
Hintergrund: Freiherr-vom-Stein-Ehrungen
Als preußischer Staatsminister wirkte Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831), der aus Nassau an der Lahn stammte, auf Reformen hin, die im Jahr 1808 in die Preußische Städteordnung mündeten. Diese wegweisende Ordnung wurde zur Grundlage für die heutige kommunale Selbstverwaltung. Auf dem Wiener Kongress 1815 setzte sich Freiherr vom Stein erfolgreich für das Fortbestehen der staatlichen Selbständigkeit der Stadt Frankfurt am Main ein und wurde dort daraufhin zum Ehrenbürger ernannt. Der Hessische Landtag wählte 1952 als Kommunalverfassung bewusst die Magistratsverfassung in der Tradition der Steinschen Städteordnung von 1808.
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen für kommunale Verdienste. Außer der nur einmal stattfindenden Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden, die mindestens 750 Jahre alt sind, kann einzelnen Ortsteilen der Gemeinden aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Seit dem Jahr 1956 wird diese auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung besondere Verdienste erworben haben.