Gefördert wird damit die interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Gudensberg mit der Stadt Niedenstein und der Gemeinde Edermünde im Bereich der Veranstaltungssicherheit. Die drei Kommunen haben dazu zum 1. April 2026 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie beschaffen und bewirtschaften künftig gemeinsam mobile Fahrzeugsperren und Absperrsysteme, erarbeiten einheitliche Sicherheitskonzepte für wiederkehrende Veranstaltungsformate und unterstützen sich beim Personaleinsatz sowie bei Schulungen. Die Federführung liegt bei der Stadt Gudensberg. Den Bescheid nahmen Bürgermeisterin Sina Massow (Gudensberg), Bürgermeister Frank Grunewald (Niedenstein) und Bürgermeisterin Michaela Weitsch (Edermünde) entgegen.
Gemeinsame Sicherheitskonzepte sparen Kosten
Innenminister Roman Poseck betonte bei der Übergabe: „Die angespannte Sicherheitslage stellt unsere Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Wer heute ein Fest, einen Markt oder einen Umzug ausrichtet, muss deutlich höhere Anforderungen erfüllen als noch vor wenigen Jahren. Diese Aufgabe darf keine Kommune allein schultern müssen. Gudensberg, Niedenstein und Edermünde zeigen, wie es besser geht. Sie beschaffen ihre Sperrsysteme im Verbund, sie entwickeln ihre Sicherheitskonzepte gemeinsam und mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern und sie helfen sich bei Veranstaltungen gegenseitig mit Personal aus. Das erhöht die Sicherheit spürbar und schont zugleich die kommunalen Kassen.
Rund 13.700 Euro im Jahr und damit fast 38 Prozent der Kosten sparen die drei Kommunen durch ihre Zusammenarbeit ein. Mir ist wichtig, dass das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Dörfern lebendig bleibt. Der ‚Märchenhafte Schmeckefuchs‘ Gudensberg, die Kirmes in Wichdorf und Ermetheis oder das Osterfeuer am Hahn in Edermünde-Holzhausen sind gelebte Heimat und Ausdruck eines starken Gemeinsinns. Damit das so bleibt, steht das Land seinen Kommunen verlässlich und unbürokratisch zur Seite. Die interkommunale Zusammenarbeit ist dafür ein hervorragendes Instrument, weil sie Kräfte bündelt, Wissen teilt und am Ende allen Bürgern zugutekommt.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Das Programm IKZ überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden mehr als 580 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 40 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.701 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Rund 20 Prozent aller IKZ-Förderungen stammen aus dem Bereich Feuerwehr. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Zusammenlegung von Feuerwehren oder der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik. Beispiele sind gemeinsame Schlauchpflegeanlagen und Atemschutzwerkstätten.
Weitere Informationen
Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.