Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Erneutes Sonderförderprogramm zur Unterstützung von Sportvereinen

Sportminister Peter Beuth: „Die Hessische Landesregierung steht weiter fest an der Seite der Vereine, damit die vielfältigen Angebote in Stadt und Land auch in Zukunft nicht nur weiter fortbestehen, sondern ausgebaut und von vielen Mitgliedern getragen werden.“

Lesedauer:7 Minuten

Die Hessische Landesregierung führt ihr Förderprogramm für Sportvereine, die infolge der Corona-Pandemie besonders von Mitgliederverlusten betroffen waren, auch 2022 fort. Wie Sportminister Peter Beuth heute in Wiesbaden bekannt gab, wurden alle berechtigten Vereine und Ortsgruppen der DLRG Hessen mittlerweile persönlich hierüber informiert. Mit der Unterstützung werden zusätzliche Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung ermöglicht. Laut aktueller Bestandserhebung hatten 2021 rund 160 Vereine mehr als 50 Mitglieder verloren. Sie können nunmehr vom zweiten Sonderförderprogramm, welches insgesamt mit zwei Millionen Euro ausgestattet ist, profitieren. Bereits 2021 hatte die Hessische Landesregierung über dieses Programm mehr als 190 Sportvereine mit mehr als drei Millionen Euro bei Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung unterstützt.

„Auch das zweite Pandemiejahr führte zu Mitgliederverlusten bei unseren Sportvereinen, denen wir mit unserem zweiten Programm zur Mitgliedergewinnung erneut unter die Arme greifen. Die Hessische Landesregierung lässt den Sport in Hessen nicht im Stich. Unsere Sportvereine erfüllen wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen, die für unsere Gesellschaft unersetzbar sind. Mit dieser erneuten Hilfe zur Selbsthilfe können die besonders betroffenen Sportvereine nunmehr Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung anstoßen und auf ihren Verein und ihr Angebot stärker aufmerksam machen. Die Hessische Landesregierung steht weiter fest an der Seite der Vereine, damit die vielfältigen Angebote in Stadt und Land auch in Zukunft nicht nur weiter fortbestehen, sondern ausgebaut und von vielen Mitgliedern getragen werden“, so Sportminister Peter Beuth.

„Quasi eine Standleitung nach Wiesbaden“

„Ich freue mich sehr, dass die Hessische Landesregierung dieses wichtige Programm fortführt, das unsere Vereine in diesen schwierigen Zeiten deutlich entlastet. Seit vielen Jahren unterstützt das Land den organisierten Sport auf vorbildliche Art und Weise, was in anderen Bundesländern keineswegs selbstverständlich ist. Während des langen Lockdowns hatten wir quasi eine Standleitung nach Wiesbaden“, betont Juliane Kuhlmann, die neue Präsidentin des Landessportbundes Hessen.

Bereits nach dem ersten Pandemiejahr 2020 verzeichnete der Landessportbund Hessen einen nie dagewesenen Rückgang von mehr als 65.000 Mitgliedern innerhalb eines Jahres. Die bis dahin positive Mitgliederentwicklung in Hessens Sportvereinen war auf das Niveau von 2010 zurückgegangen. Gleichwohl zeigte die Bestandserhebung zum Jahresende 2021, dass sich der starke Negativtrend insgesamt abgefedert hatte und bereits ein leichtes Mitgliederwachstum im Landessportbund eingetreten war.

„Unterstützung des Landes ist entscheidend“

„Der organisierte Sport ist im Großen und Ganzen gut durch die Corona-Krise gekommen. Das hängt auch damit zusammen, dass gerade in unseren vielen kleinen Vereinen die Identifikation der Mitglieder sehr hoch ist. Ganz entscheidend ist aber auch die Unterstützung des Landes, ohne die es mehr Risse im organisierten Sport gegeben hätte“, sagt Juliane Kuhlmann.

Zur Unterstützung der Sportvereine wurde das erste Sonderförderprogramm zur Mitgliedergewinnung in enger Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen seitens der Hessischen Landesregierung auferlegt. Hierüber konnten bereits mehr als 190 hessische Vereine, die rund die Hälfte aller Mitgliederverluste im Landessportbund auf sich vereinigten, von dem Programm profitieren und eine Fördersumme von insgesamt mehr als drei Millionen Euro abrufen. Die durchschnittliche Fördersumme pro Verein betrug somit 15.445 Euro. Die Mindestförderhöhe lag bei 5.000 Euro pro Verein. Zur weiteren zielgerichteten Unterstützung von besonders stark betroffenen Vereinen wurde die Fortführung des Programms auch für dieses Jahr beschlossen.

„Aufgrund der Pandemie hat das Land unmittelbar Förderprogramme für den Re-Start des Sports in Hessen aufgesetzt, die stetig erweitert und flexibel angepasst wurde. Seit Mai 2020 haben wir in Hessen den organisierten Sport mit sechs unterschiedlichsten Hilfs- und Unterstützungsprogrammen allein mit mehr als 17 Millionen Euro unterstützt. Im Vergleich mit dem Förderprogramm des Bundes, der für alle 16 Bundesländer lediglich 25 Millionen Euro vorsieht, ist dies eine beträchtliche Summe, die einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig uns in Hessen der Sport, die Sportvereine und unsere Ehrenamtlichen sind“, so Peter Beuth.

So funktioniert die Coronahilfe zur Mitgliedergewinnung

Die Teilhabe am Programm ergibt sich aus der Anzahl der im Jahr 2021 insgesamt verlorenen Vereinsmitglieder. Maßgebend sind hierbei die Bestandserhebungen des Landessportbundes Hessen sowie der DLRG Hessen.  Ab einem um mindestens 50 Mitglieder zurückgegangen Mitgliederbestand greift ein dreistufiger Bemessungsschlüssel.

Die Förderung reicht von pauschalen 5.000 Euro bzw. 7.500 Euro bis zu 100 Euro pro verlorenem Mitglied, sofern der Mitgliederverlust größer als 100 ist. Eine Sonderklausel berechtigt Vereine, die seit dem 01.01.2016 erhebliche infrastrukturelle Investitionen in das eigene Wachstum getätigt und dadurch nachweisbar mit einem Mitgliederwachstum gerechnet haben, ebenfalls zur Antragsstellung, die bis zum 30. September 2022 erfolgen muss.

 

Förderpauschale

50 bis 74 verlorene Mitglieder

5.000 Euro

75 bis 99 verlorene Mitglieder

7.500 Euro

> 100 verlorene Mitglieder

100 Euro pro verlorenem Mitglied

Sonderklausel

Individuelle Förderung für Vereine, die seit dem 1.1.2016 erhebliche infrastrukturelle Investitionen (mind. 300.000 Euro) für das Mitgliederwachstum getätigt haben und ein ausbleibendes Mitgliederwachstum verzeichnen.

Alle antragsberechtigten Vereine wurden über das neue Programm zur Mitgliedergewinnung direkt per E-Mail mit allen notwendigen Unterlagen sowie einem Ministeranschreiben informiert. Vereine, die im Rahmen der Sonderklausel antragsberechtigt sind, können sich für eine individuelle Beratung telefonisch (0611-353 1822) sowie per E-Mail (coronahilfen-sport@hmdis.hessen.de) melden.

Hintergrund

Hessens Sport­ver­ei­ne zählen etwa 2,1 Millio­nen Mitglie­der, die in mehr als 7.500 Vereinen des Landessportbundes organisiert sind. Die Hessische Landesregierung hat den organisierten Sport in Hessen 2021, unabhängig von Corona-Hilfsprogrammen, mit einem Volumen von rund 61 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr ist der Sportetat des Landes auf mehr als 65 Millionen Euro angestiegen. Mehr als 20 Millionen Euro hiervon stehen zur Förderung des Sportstättenbaus und deren Erhaltung zur Verfügung.

Schlagworte zum Thema