Nach drei Verhandlungsrunden haben sich das Land Hessen und die Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen geeinigt. Die Tarifverhandlungen begannen am 14. Februar und wurden am 6. und 7. März fortgesetzt. Die Schlussrunde startete am gestrigen 14. März gegen Mittag. Heute Morgen gegen 4:00 Uhr konnte eine Einigung erzielt werden. Der Tarifvertrag hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten, also bis zum 31. Januar 2026.
Der Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Roman Poseck, erklärte nach der Schlussrunde: „Ich freue mich, dass wir nach konstruktiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften einen guten und fairen Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes Hessen erreicht haben. Gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen wir einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sichern die Funktionsfähigkeit unseres Bundeslandes und leisten damit eine Arbeit von unschätzbarem Wert. Dafür danke ich allen Beschäftigen des Landes im Namen der Hessischen Landesregierung.
Bedeutung und Einsatz der Beschäftigten müssen sich auch in der Bezahlung niederschlagen. Außerdem wollen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Deshalb war es richtig und notwendig, auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage ein deutliches Lohnplus zu vereinbaren.
Einigung mit Kompromissen
Das heute Morgen erzielte Ergebnis berücksichtigt die berechtigten Belange der Beschäftigten und die notwendigen Grenzen des Haushalts gleichermaßen. Der Kompromiss ist in finanzieller Hinsicht eine Kraftanstrengung für das Land, die aber im Interesse der Beschäftigten gerade noch vertretbar ist.
Beide Seiten haben die Fähigkeit zum Kompromiss gezeigt. Das ist, wie der Blick auf andere Tarifverhandlungen aktuell zeigt, keine Selbstverständlichkeit.
Die Einigung bringt deutlich mehr Geld für die Beschäftigten in Hessen sowie besondere Attraktivitätssteigerungen für Fachkräfte. Die Beschäftigten erhalten nach einer steuerfreien Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro im laufenden Jahr ein ordentliches Lohnplus von monatlich 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent im kommenden Jahr. Hinzu kommt eine Anhebung der Jahressonderzahlung und damit eine weitere hessenspezifische Verbesserung im Vergütungsgefüge. Auch im Bereich der Fachkräftezulagen konnte eine hessenspezifische Sonderregelung vereinbart werden. Diese Ergebnisse verfolgen auch das Ziel, dass Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe weiterhin eine gute Rolle spielt.
Positive Besonderheiten des Hessentarifs werden fortgeführt
Darüber hinaus werden auch weitere positive Besonderheiten des Hessentarifs fortgeführt, darunter zum Beispiel das bewährte Landesticket. Behauptungen im politischen Raum, das Landesticket stehe vor dem Aus, entbehren jeder Grundlage.
Der vereinbarte Tarifvertrag zeigt abermals die Vorteile eines Hessentarifs gegenüber dem allgemeinen Tarifvertrag der Länder. Dass wir den Tarifvertrag auf Landesebene schließen, lohnt sich für beide Seiten; so sind punktgenaue Vereinbarungen möglich. Ich werde mich im Übrigen dafür einsetzen, dass das Verhandlungsergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen wird.“
Folgende Ergebnisse wurden im Einzelnen erzielt:
- 3.000 Euro einmaliger steuerfreier Inflationsausgleich in drei Tranchen mit Stichtag am 15. März (Auszahlung im Mai 2024), 1. Juli (Auszahlung im Juli 2024) und 1. November 2024 (Auszahlung im November 2024)
- 200 Euro monatlich mehr Gehalt ab Februar 2025
- 5,5 Prozent monatlich mehr Gehalt ab August 2025
- Die Jahressonderzahlung wird für die Entgeltgruppen 1-8 auf 90 % und für die Entgeltgruppen 9a-16 auf 60 % angehoben.
Darüber hinaus wurden weitere Vereinbarungen getroffen:
- Fachkräfteoffensive: Zulagen für Fachkräfte wie zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte, IT-Expertinnen, Techniker, Laboranten und Ingenieure werden deutlich angehoben, damit Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe auch weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Gleichzeitig hat sich das Land Hessen mit den Gewerkschaften darauf verständigt, die in die Jahre gekommene Entgeltordnung zu evaluieren.
- Freizeit statt Geld: Beschäftigte können weiterhin einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in zwei freie Tage umwandeln. Die Regelung wäre 2024 ausgelaufen.
- Elterntage: Eltern können nach einer Adoption von Kindern bis zum 3. Lebensjahr – wie bei der Geburt von Kindern – einen Tag Freistellung und bis zu acht Elterntage nehmen.
- Studentische Hilfskräfte: Unter anderem werden unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte ausgeweitet.
- Gewerkschaftliches Engagement wird mit weiteren Freistellungsregelungen honoriert.
Warum ein eigener Hessentarif?
Tarifbeschäftigte des Landes Hessen genießen traditionell eine Reihe von familienfreundlichen und leistungsorientierten Regelungen, die im Hessentarif verankert sind. Viele dieser Regelungen dienen auch der Fachkräftegewinnung und -bindung, damit das Land Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Insgesamt bietet der Hessentarif mehr als 150 Abweichungen, die es bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht gibt und ohne den Austritt des Landes aus der TdL auch nicht geben würde. Hier einige Beispiele:
- Im Gegensatz zur TdL wurde im Hessentarif der kinderbezogene Zuschlag für Neubeschäftigte nicht gestrichen, sondern mit den Gewerkschaften die Einführung einer Kinderzulage vereinbart – die jetzt auch für Azubis und Praktikanten gilt. Nur in Hessen erhalten die Beschäftigten pro Kind und Monat eine Zulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind sogar 150 Euro.
- Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.
- Mit dem LandesTicket Hessen können die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Landes Hessen seit 2018 aufgrund einer bundesweit einmaligen tarifvertraglichen Regelung die Leistungen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs im gesamten Bereich des Landes Hessen nutzen, unabhängig von der Strecke Wohnort-Dienstort und einschließlich Mitnahmemöglichkeiten für Angehörige.
- In Hessen wird das ehrenamtliche Engagement in all seinen Facetten unterstützt und anerkannt. Tarifbeschäftigten des Landes, die Inhaber einer Ehrenamts- oder einer Jugendleiter-Card sind, erhalten so einen Freizeitausgleich von einem Arbeitstag pro Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts.