Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes verabschiedet

Durch das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom 30. September 2021 wurde die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit durch Zusammenführung der ehemaligen Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Polizeiakademie Hessen und der Zentralen Fortbildung Hessen zum 1. Januar 2022 errichtet.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens mit Entscheidung vom 1. Dezember 2023 festgestellt, dass einige Detailregelungen wie zur die Homogenität der Gruppen und die notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren bei Entscheidungen über Angelegenheiten, welche die Forschung unmittelbar betreffen, mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar sind. Das betrifft auch Anpassungen bei dem Verfahren zur Bestellung und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten.

Die Regierungsfraktionen haben die Vorgaben des Staatsgerichtshofs in einem neuen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Heute wurde im Hessischen Landtag das Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken verabschiedet.

Innenminister Roman Poseck führte in seiner Rede zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes aus: „Es freut mich, dass es innerhalb der vom Staatsgerichtshof gesetzten Frist gelungen ist, Anpassungen vorzunehmen, mit denen die Aus-, Fort- und Weiterbildung an der HöMS weiterhin gewährleistet werden kann. Wir haben passgenaue Lösungen für die betroffenen Personengruppen gefunden: So wurden Korrekturen an der Zusammensetzung der Professorengruppe vorgenommen und die notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren hergestellt. Mit der neuen Regelung ist die Homogenität der Gruppen und die Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren bei Entscheidungen des Senats und des Fachbereichsrats durch eine doppelte Gewichtung der Stimmen der Mitglieder der Professorengruppe sichergestellt. Außerdem sind Anpassungen bei dem Verfahren zur Bestellung und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten vorgenommen worden, um dem Senat ein hinreichend effektives Mitbestimmungsrecht einzuräumen. So kann die Präsidentin oder der Präsident nur mit Zustimmung des Senats bestellt und im Einvernehmen mit dem Senat abberufen werden und der Senat kann aus seiner Mitte heraus ein Abberufungsverfahren initiieren, wenn das Kuratorium diesem Antrag vor Durchführung der Beschlussfassung über die Abberufung zugestimmt hat. Damit wird die Mitwirkungsmöglichkeit des Senats mit der Stimmenmehrheit der Professorengruppe am Bestellungs- und Abberufungsverfahren gestärkt.

Durch die Anpassungen wurde ein organisatorisches Gesamtgefüge geschaffen, in dem die Entscheidungsbefugnisse der Hochschulleitung und die Mitwirkungsrechte der Professorinnen und Professoren künftig so ausgestaltet werden, dass die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet ist. Auf dieser Grundlage wird die HöMS ihre Arbeit als Aus- und Fortbildungsschmiede für die hessischen Verwaltungen und die Polizei und als Kreativzentrum für die Nachwuchsgewinnung weiter erfolgreich fortsetzen.“

Hintergrund zur HöMS

Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) vereint seit 2022 unter einem Dach die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), die Polizeiakademie Hessen (HPA) und die Zentrale Fortbildung Hessen (ZFH). Damit ist die HöMS die zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für die Verwaltungen von hessischen Kommunen und des Landes sowie die hessische Polizei. Außerdem ist die HöMS auch zuständig für die Gewinnung von Nachwuchskräften für die hessische Polizei. An der HöMS studieren aktuell mehr als 3.500 junge Menschen, davon rund 1.200 im Fachbereich Verwaltung und knapp 2.300 im Fachbereich Polizei.