Herr Poseck steht mit drei weiteren Personen auf einer Bühne - hinter ihnen ein Aufsteller mit der Aufschrift Hattenrod - 1226-2026

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hattenrod feiert 800 Jahre Geschichte

Anlässlich des 800-jährigen Jubiläums der ersten urkundlichen Erwähnung Hattenrods hat Innen- und Kommunalminister Roman Poseck gestern der Gemeinde Reiskirchen für ihren Ortsteil Hattenrod die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde der Hessischen Landesregierung verliehen.

Die Auszeichnung würdigt die lange Geschichte des Ortes und steht zugleich für die Bedeutung von Bürgersinn und kommunaler Selbstverwaltung. Die Festansprache hielt der Schirmherr des Jubiläums, Ministerpräsident a. D. Volker Bouffier.

Heimatschutzminister Roman Poseck erklärte: „800 Jahre Hattenrod – hinter dieser Zahl stehen Generationen von Menschen, die hier gelebt, gearbeitet und ihren Ort geprägt und weiterentwickelt haben. Am 9. März 1226 wurde Hattenrod erstmals in einer Urkunde des Klosters Arnsburg erwähnt. Seitdem hat sich vieles verändert. Eines aber zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte: Es waren immer Menschen, die sich für ihren Heimatort eingesetzt und das Miteinander gestaltet haben.

Genau darin liegt für mich die besondere Bedeutung eines solchen Ortsjubiläums. Ein Dorf ist mehr als Straßen, Häuser und Verwaltungsgrenzen. Es lebt davon, dass Menschen einander kennen, füreinander da sind und sich für ihre Heimat einsetzen. Gerade in unseren ländlichen Räumen wird dieses Miteinander jeden Tag gelebt – in Vereinen, bei der Feuerwehr, in Initiativen und in der Nachbarschaft. Hattenrod zeigt seit Generationen, wie viel erreicht werden kann, wenn Menschen gemeinsam anpacken.

Diese Bereitschaft, das eigene Lebensumfeld mitzugestalten, ist zugleich der Kern kommunaler Selbstverwaltung. Gerade in einer Zeit, in der Freiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt keineswegs selbstverständlich sind, ist das von besonderer Bedeutung. Die Gemeinden sind der eigentliche Lebensraum der Menschen. Hier entscheidet sich, wie Zusammenhalt gelebt wird und wie Demokratie im Alltag funktioniert. Denn Demokratie beginnt dort, wo Menschen bereit sind, sich einzubringen und Verantwortung für ihre Gemeinde zu übernehmen.

Freiherr vom Stein forderte bereits vor mehr als 200 Jahren die ‚Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinnes‘. Diese Botschaft hat nichts von ihrer Aktualität verloren. Denn kommunale Selbstverwaltung lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagieren und ihre Heimat mitgestalten.

Ich freue mich deshalb sehr, der Gemeinde Reiskirchen anlässlich des 800-jährigen Jubiläums Hattenrods im Namen der Hessischen Landesregierung die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde überreichen zu dürfen. Sie würdigt die lange Geschichte Hattenrods und einen Ort, in dem Gemeinsinn und Bürgersinn bis heute lebendig sind. Allen Bürgern gratuliere ich sehr herzlich. 800 Jahre Geschichte sind ein Grund, mit Stolz zurückzublicken und zugleich eine Einladung, die Zukunft Hattenrods gemeinsam weiterzugestalten.“

Hintergrund: Hattenrod und die Gemeinde Reiskirchen

Hattenrod wurde nach heutigem Forschungsstand am 9. März 1226 erstmals urkundlich erwähnt. In einer Urkunde des Klosters Arnsburg werden Sifridus und Dymarus de Hattenroht als Zeugen genannt. Die erste schriftliche Erwähnung bildet die Grundlage für das diesjährige 800-jährige Jubiläum.

Zum 31. Dezember 1970 schlossen sich die damals eigenständigen Gemeinden Reiskirchen, Hattenrod, Saasen und Winnerod zur Großgemeinde Reiskirchen zusammen. Später kamen Burkhardsfelden, Bersrod, Ettingshausen und Lindenstruth hinzu. Heute zählt Reiskirchen acht Ortsteile und mehr als 10.000 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2025). Die Gemeinde liegt im mittelhessischen Landkreis Gießen, zwischen Vogelsberg und Wetterau und ist ein Grundzentrum im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen.

Hintergrund: Freiherr-vom-Stein-Ehrungen

Als preußischer Staatsminister wirkte Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831), der aus Nassau an der Lahn stammte, auf Reformen hin, die im Jahr 1808 in die Preußische Städteordnung mündeten. Diese wegweisende Ordnung wurde zur Grundlage für die heutige kommunale Selbstverwaltung. Auf dem Wiener Kongress 1815 setzte sich Freiherr vom Stein erfolgreich für das Fortbestehen der staatlichen Selbständigkeit der Stadt Frankfurt am Main ein und wurde dort daraufhin zum Ehrenbürger ernannt. Der Hessische Landtag wählte 1952 als Kommunalverfassung bewusst die Magistratsverfassung in der Tradition der Steinschen Städteordnung von 1808.

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen für kommunale Verdienste. Außer der nur einmal stattfindenden Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden, die mindestens 750 Jahre alt sind, kann einzelnen Ortsteilen der Gemeinden aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Seit dem Jahr 1956 wird diese auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung besondere Verdienste erworben haben.