Siebzehn Menschen stehen auf einem überdachten Balkon. Im Hintergrund sind Kräne und Parkplätze zu sehen.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessische Initiativen erfolgreich

Die Innenministerkonferenz hat ihre dreitägigen Beratungen vom 11. bis 13 Juni in Bremerhaven beendet. Hessens Innenminister Roman Poseck zog zum Ende der Konferenz folgende Bilanz:

„Hessen hatte aus Anlass der Radikalisierung der AfD sowie den laufenden Diskussionen und Gerichtsverfahren über die Einstufung der Partei in Bund und Ländern einen Beschlussvorschlag zur IMK angemeldet. Dieser ist auf uneingeschränkte Unterstützung gestoßen. Wir werden den Austausch im Hinblick auf relevante Fragen zum Umgang mit Extremisten im Öffentlichen Dienst und im Waffenrecht nun weiter vertiefen und dazu eine Arbeitsgruppe einrichten. So können wir einheitlich und zügig auf alle denkbaren Entwicklungen reagieren. Ich freue mich über die konsequente Linie der Konferenz in diesen Fragen. Sie ist ein klares Signal für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.

Die Innenministerkonferenz hat sich außerdem für die Ausweitung der elektronischen Fußfessel und der diesbezüglichen Kapazitäten ausgesprochen. Mit der Änderung des Polizeigesetzes im Dezember 2024 hat Hessen bereits die Grundlage für einen Fußfesseleinsatz auch in Fällen der Häuslichen Gewalt geschaffen. Der Bund wird nun mit der von der schwarz-roten Koalition angekündigten Änderung des Gewaltschutzgesetzes nachziehen. Diesen Schritt hat die Innenministerkonferenz ausdrücklich begrüßt. Der bessere Schutz von Frauen vor gewaltbereiten Ex-Partnern muss höchste Priorität haben. Der Staat hat hier einen besonderen Schutzauftrag. Wir müssen alles dafür tun, Femizide zu verhindern und Frauen wirkungsvoller zu schützen. Der Einsatz der Fußfessel ist ein Sicherheitsgewinn für die Betroffenen. Dies gilt insbesondere für die Fußfessel mit dem spanischen Modell, die in Hessen bereits zur Anwendung kommt.

Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei für Screeningmaßnahmen im Inland

Hessen wird auch weiter der zentrale Ort in Deutschland für den Fußfesseleinsatz sein. Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat ihren Sitz in Weiterstadt. Wie bereits die Justizministerkonferenz setzt sich auch die Innenministerkonferenz dafür ein, dass die GÜL auch den erweiterten Einsatz von Hessen aus überwacht und dafür zusätzliche Mittel von allen Ländern erhält. Eine Arbeitsgruppe unter hessischer Federführung wird die entsprechenden rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen erarbeiten.

Erfolgreich war auch die hessische Initiative zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei für Screeningmaßnahmen im Inland. Danach sollen die Aufgaben zur Registrierung von Flüchtlingen nach dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auch im Inland durch die Bundespolizei erfolgen.

Beschluss der IMK zur Datenanalyse bei der Polizei veranlasst

Daneben hat Hessen einen Beschluss der IMK zur Datenanalyse bei der Polizei veranlasst. Ich habe dabei von den guten Erfahrungen berichtet, die wir mit HessenDATA machen. Immer mehr Länder folgen diesem Weg inzwischen und zwar mit ähnlich guten Ergebnissen. Die IMK war sich, wie bereits der Bundesrat im März 2025, einig, dass angesichts zunehmender Bedrohungen und Datenmengen die Nutzung von Analyseplattformen durch die Ermöglichung einer zielgerichteten Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zur effektiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie zur Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität leisten kann. Hier ist es wichtig, dass schnellstmöglich eine bundesweite Nutzung erfolgt. Perspektivisch streben wir gemeinsam eine deutsche oder europäische Lösung an. 

Schließlich hat die IMK auf hessischen Vorschlag einen Beschluss zur Rückführungsverordnung der EU-Kommission gefasst. Die IMK setzt sich damit nachdrücklich für praxisnahe, rechtssichere und operativ umsetzbare Regelungen zu Rückführungen aus. Der Fokus der Rückführungspolitik sollte auf der effektiven Durchsetzung bestehender Ausreise- und Mitwirkungspflichten liegen, wobei insbesondere die Pflichten der Drittstaatsangehörigen klar zu benennen sind. Sie unterstreicht, dass die Ziele des Rechtsakts bestmöglich erreicht werden können, wenn dieser als verbindlicher Mindeststandard umgesetzt wird, der Flexibilität für nationale Systeme bewahrt, insbesondere in Fragen der praxiswirksamen Rückführung, des Rechtsschutzes und der Zuständigkeiten.

Die Innenministerkonferenz zeichnet sich regelmäßig durch ein besonders hohes Maß an Übereinstimmung in allen Fragen der Inneren Sicherheit und der Migration aus. Dies war auch in Bremerhaven wieder prägend. Besonders beeindruckend war der enge Schulterschluss zwischen den Ländern und dem Bund mit dem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an der Spitze. Bund und Länder ziehen in der Sicherheits- und Migrationspolitik jetzt an einem Strang.“ 

Die Innenministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Auswirkungen der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, insbesondere auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Die IMK bekräftigt, dass sie extremistischen Bestrebungen und damit verbundenen Gefahren für die die Demokratie und die Innere Sicherheit entschlossen entgegentritt. Sie unterstreicht die fortwährende Notwendigkeit eines eng zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vorgehens zum Umgang mit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder eines Landesamtes gesichert als extremistisch eingestuften Bestrebungen insbesondere im Hinblick auf das Personal im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Erlaubnisse.

Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Zuständigkeit der Bundespolizei für die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen (Screening) innerhalb des Hoheitsgebiets

Die IMK bittet den Bund, der Bundespolizei im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weitere Zuständigkeiten für die Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) zu übertragen.

Durchführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) für Fälle der Gefahrenabwehr und des Aufenthaltsrechts durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder sowie Zusammenarbeit mit der Polizei in den Anwendungsfällen der eAÜ in der Führungsaufsicht und der geplanten Regelung im Gewaltschutzgesetz

Die IMK nimmt die Entwicklungen zur Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) über die Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 StGB hinaus zur Kenntnis. Sie begrüßt die Ausweitung der eAÜ auf Fälle von häuslicher Gewalt sowie die Anwendung der seit September 2024 bestehenden Domestic Violence Technik, die sowohl im Rahmen der Führungsaufsicht als auch der Polizeigesetze der Länder eingesetzt werden und gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene perspektivisch auf das Gewaltschutzgesetz gestützt werden kann.

Sie stellt fest, dass für weitere Regelungen der eAÜ, einschließlich der möglichen Verabschiedung eines Gewaltschutzgesetzes, eine Abstimmung zwischen den originär zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Führungsaufsichtsstelle, Ausländerbehörde) und der Polizei erforderlich ist.

Die IMK stellt fest, dass die gegenwärtigen personellen und sachlichen Mittel bei der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) sowie der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung am Bedarf der strafrechtlichen Führungsaufsicht ausgerichtet sind. Sie sieht deshalb das Bedürfnis, dass diese Kapazitäten mit Blick auf Anpassungen des Gefahrenabwehrrechts in den Polizeigesetzen der Länder und die künftig durch das Gewaltschutzgesetz hinzukommenden Anwendungsfälle frühzeitig erweitert werden.

Sie beauftragt den AK II, in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz konkrete Lösungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich zu klärender rechtlicher, technischer und organisatorischer Fragestellungen sowie der Kostenverteilung, für die Ausweitung der Anwendungsfälle der EAÜ im Gefahrenabwehrbereich, zu erarbeiten und Eckpunkte für eine staatsvertragliche Regelung bis zur Herbstsitzung 2025 vorzulegen.

Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, die JuMiKo über diesen Beschluss zu informieren.