Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessische Initiativen für die Innenministerkonferenz in Bremerhaven

Innenminister Roman Poseck: „Ich erwarte von der Innenministerkonferenz ein Signal für ein entschlossenes Handeln gegen Feinde der Demokratie.“

Die 223. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) findet vom 11. bis zum 13. Juni 2025 in Bremerhaven statt. Erstmals wird an dieser Konferenz auch der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt teilnehmen. Im Rahmen der Konferenz werden die Innenministerinnen und Innenminister unter anderem über die aktuelle Sicherheitslage, Migrationsthemen sowie hybride Bedrohungen und den Schutz jüdischen Lebens beraten. Hessen hat dabei unter anderem eigene Beschlussvorschläge zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes, zur Situation in Nahost und den Auswirkungen auf Deutschland, zur Verbesserung der Analysefähigkeit der Polizeien des Bundes und der Länder sowie zu den Auswirkungen der Einstufung politischer Parteien als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, insbesondere auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, angemeldet. 

Im Vorfeld der Konferenz äußerte der hessische Innenminister Roman Poseck heute folgende Erwartungen:

Migration

„Zunächst freue ich mich auf die Begegnungen und Gespräche mit dem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der sein Kommen nach Bremerhaven zugesagt hat. Der Stopp der illegalen Migration bleibt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Der Bundesinnenminister hat den dafür notwendigen Politikwechsel bei der Migration eingeleitet. Wir unterstützen die Bundesregierung ausdrücklich auf diesem Weg. Das Tempo dabei ist beeindruckend. Innerhalb weniger Tage sind der Schutz unserer Außengrenzen durch eine Verstärkung der Bundespolizei umgesetzt und eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten, Vereinfachungen im Abschiebeverfahren und Beschränkungen des Familiennachzuges auf den Weg gebracht worden. Das ist genau der richtige Kurs. Wir brauchen jetzt ein Maßnahmenbündel, um zu einer wirklichen Trendumkehr bei der Migration zu kommen. Dabei muss es sowohl um eine Begrenzung des Zuganges als auch um konsequente aufenthaltsbeendende Maßnahmen gehen, sobald hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nur so erreichen wir die dringend benötigte Entlastung von Staat und Gesellschaft.

Der neue Kurs wirkt. Das zeigen die Zahlen: Die Flüchtlingszahlen sinken erheblich. Im Mai sind 595 Asylsuchende in Hessen angekommen. Im Vergleich zum April sind das 115 weniger; ein Rückgang um 16 %. Noch deutlicher ist der Unterschied zum Vorjahr. Im Mai 2024 haben 1.181 Menschen in Hessen Asyl gesucht; im Jahresvergleich verzeichnen wir also einen Rückgang um knapp 50 %.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat in der Migrationspolitik zahlreiche Forderungen aufgegriffen, die auch von Hessen und seitens der IMK immer wieder vorgetragen wurden. So hat sich die IMK in der Vergangenheit u.a. für eine Übernahme der Dublin-Überstellungen durch den Bund, die Einstufung weiterer sichererer Herkunftsstaaten sowie die Durchführung effektiver Grenzkontrollen eingesetzt.

Hessen hat einen konkreten Beschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eingebracht und fordert, dass die Bundespolizei über ihren grenzpolizeilichen Aufgabenbereich, der Überprüfung von eingereisten Personen, hinaus weitere Zuständigkeiten erhält, um im Inland eine unverzügliche und lückenlose aufenthaltsrechtliche Feststellung und Sicherung der Identität zu ermöglichen.

Wir fordern, dass die Bundespolizei im Rahmen des künftigen Screening-Verfahrens auch im Inland bei der Überprüfung von aufgegriffenen, unerlaubt eingereisten Personen, die das Screening-Verfahren nicht bereits bei Grenzübertritt durchlaufen haben, tätig wird. Eine Übergabe solcher Personen an Landesbehörden ohne erstbehördliche Identitätssicherung zur Überprüfung beziehungsweise in deren Zuständigkeit ist nicht der richtige Weg. Die Bundespolizei verfügt hierzu über die nötige Ausstattung und Erfahrung und hat seit 2019 auch die Befugnis zur erkennungsdienstlichen Behandlung von unerlaubt eingereisten oder unerlaubt aufhältigen Ausländern. Die Überprüfung nach der Screening-Verordnung dient auch und vornehmlich dem Schutz unserer Grenzen und ist deshalb ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem Mehr an Sicherheit. 

Dazu soll künftig auch die neue Rückführungsverordnung der Europäischen Kommission beitragen, über die wir uns auch auf der IMK austauschen werden. Hessen ist eine praxis- und effizienzorientierte Reform der europäischen Vorgaben im Rückführungsbereich ein besonderes Anliegen. Die EU-Kommission hat im März 2025 hierzu einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, die die Richtlinie von 2008 ablösen soll. Meines Erachtens ist der Entwurf grundsätzlich zu begrüßen. 

Gefahren für die Demokratie 

Ein zentraler Beratungsgegenstand der IMK werden auch die aktuellen Gefahren für unsere Demokratie sein. Die AfD ist nach Abschluss entsprechender Gerichtsverfahren in verschiedenen Bundesländern inzwischen als Verdachtsfall oder sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Diese Einstufungen sind Spiegelbild der fortschreitenden Radikalisierung der AfD. Es ist mehr als alarmierend, dass sich zum Beispiel ein Mitglied der Bundestagsfraktion als freundliches Gesicht des Nationalsozialismus bezeichnet. Wir werden uns konkret mit Auswirkungen der Einstufungen für den öffentlichen Dienst und das Waffenrecht befassen. Für mich ist jedenfalls klar, dass Extremisten im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben und sie auch nicht Waffenträger sein dürfen. Ich erwarte von der Konferenz ein klares Zeichen für ein entschlossenes Handeln gegen Feinde der Demokratie. 

Im Beschlussvorschlag fordert Hessen zudem einen engen Austausch zwischen Bund und Länder, gerade im Hinblick auf die Auswirkungen einer durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder eines Landesamtes gesichert als extremistisch eingestuften Bestrebung – insbesondere, wenn es um den Umgang durch das im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Erlaubnisse geht.“

Daneben wird Hessen im Rahmen der IMK eine Verbesserung der Analysefähigkeit der Polizeien des Bundes und der Länder fordern.

„In einer zunehmend digitalen Welt sind Daten die neue DNA. Das gilt im Besonderen bei der datenintensiven Polizeiarbeit. Die Erfahrungen in Hessen und weiteren Ländern zeigen, dass durch den Einsatz der Plattform Gefahren schneller abgewehrt und Ermittlungen zielgerichtet unterstützt werden können. Eine bundesweite Analyseplattform würde dazu beitragen, die Kriminalitätsbekämpfung zu intensivieren“, so der Minister. 

Durchführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Durchführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) für Fälle der Gefahrenabwehr und des Aufenthaltsrechts durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei in den Anwendungsfällen der eAÜ in der Führungsaufsicht und der geplanten Regelung im Gewaltschutzgesetz. 

„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel, ist ein wirkungsvolles Instrument zur Prävention, das dem Schutz einzelner Personen sowie der Bevölkerung insgesamt nutzt. Wir haben in Hessen den Einsatz der Fußfessel im Polizeirecht im vergangenen Jahr erweitert. Die Regelung erlaubt es jetzt die Fußfessel bei Menschen einzusetzen, von denen eine hinreichend konkretisierte Gefahr für Leben, Leib, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person ausgeht. Menschen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen, bekommen die Fußfessel angelegt, damit sie effektiv überwacht und von Straftaten abgehalten werden können. Für Gefährdete ist die Fußfessel ein Sicherheits- und zugleich Freiheitsgewinn. Außerdem soll die Fußfessel verlängert auf einen Zeitraum von bis zu vier Monaten eingesetzt werden können. Auch andere Bundesländer setzen vermehrt die Fußfessel ein. Hessen kommt hier eine besondere Rolle zu, da hier die für alle Länder zuständige Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder liegt. Man hat sich deshalb darauf verständigt, dass Hessen auf Ebene des AK II der IMK eine Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe (BLoAG) unter Beteiligung der Justiz einrichtet, um bis zur Herbstsitzung 2025 einen Vorschlag zur Ausweitung der Kapazitäten, einschließlich Kostenverteilung, vorlegt.

Ich bin zuversichtlich, dass wir gute Beschlüsse fassen werden, um ein starkes Zeichen der Geschlossenheit für eine wirksame Innenpolitik zu setzen.“

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