v.l.n.r. Leiter der AHE Gerhard Enders, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südhessen Björn Gutzeit, Innenminister Roman Poseck

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenminister Poseck besucht Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt

Innenminister Roman Poseck besucht die Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt, um sich vor Ort über aktuelle Herausforderungen zu informieren. Südhessens Polizeipräsident Björn Gutzeit und der Leiter der Abschiebungshafteinrichtung Hessen (AHE), Gerhard Endres, nehmen ebenfalls an dem Termin teil.

Am 27. März 2018 wurde die AHE des Landes Hessen in Darmstadt-Eberstadt in Betrieb genommen. Die AHE ist eine spezielle Hafteinrichtung des Landes im Sinne des § 62a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die dem Polizeipräsidium Südhessen als Abteilung nachgeordnet ist. Die Abschiebungshafteinrichtung vollzieht für die jeweils haftveranlassende Behörde (Ausländerbehörde, Grenzbehörde, Polizeibehörde) auf richterliche Anordnung hin die ausländerrechtlichen Freiheitsentziehungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften und insbesondere nach dem Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen (VaFG).

Innenminister Roman Poseck führte in Darmstadt aus: „Hessen unternimmt alles, damit möglichst viele Abschiebungen erfolgreich durchgeführt werden können. Die Abschiebungshafteinrichtung leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Aktuell sind 37 der 80 Plätze belegt. Die Belegungsquote liegt also unter 50%. Eine Überbelegung hat es jedenfalls in den letzten Jahren nicht gegeben. Wir haben in Hessen also eine ausreichende Zahl an Haftplätzen und könnten auch noch mehr Menschen in Abschiebehaft unterbringen. Wir helfen auch immer wieder anderen Bundesländern mit Haftplätzen, insbesondere bei Abschiebungen, die vom Frankfurter Flughafen aus durchgeführt werden. Die Bundesbehörden, zuletzt der Präsident des BAMF in einem Gespräch in dieser Woche, äußern sich immer wieder sehr positiv über die Voraussetzungen, die Hessen geschaffen hat,“ führte Innenminister Roman Poseck aus.

Auf 80 Haftplätze erhöht

Zum 1. Februar 2021 wurden die Plätze der Abschiebungshafteinrichtung von 20 auf 80 Haftplätze erhöht. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 20 Tage, wobei die Spanne der Unterbringung 1 Tag bis 145 Tage beträgt. Insgesamt wurden Personen aus 89 Nationen, darunter Marokko, Türkei und Afghanistan, untergebracht.

„Wir haben ein hohes Interesse, noch mehr Abschiebungen durchzuführen. Das gilt an erster Stelle für Straftäter und Gefährder. Es war ein wichtiger Schritt, dass vergangene Woche sechs schwere Straftäter von Hessen aus nach Afghanistan abgeschoben werden konnten. Weitere derartige Maßnahmen müssen folgen, auch nach Syrien. Der Schlüssel für mehr Abschiebungen und damit auch eine noch bessere Auslastung unserer Abschiebungshafteinrichtung liegt in Berlin. Abschiebehaft kommt nur in Betracht, wenn eine Abschiebung tatsächlich möglich ist und sie zeitnah bevorsteht. Schon seit langem dringen wir auf die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten, auf Vereinbarungen mit Herkunftsstaaten, mit denen diese sich zu Rücknahmen ihrer Staatsbürger verpflichten und auf eine Neubewertung von Staaten. Perspektivisch müssen auch Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan möglich werden und zwar auch für ausreisepflichtige Personen, die keine Straftaten begangen haben. Die Diskrepanz zwischen der Zahl der Ausreisepflichtigen und die Zahl derjenigen, die unser Land tatsächlich verlassen, ist eindeutig zu hoch. Ich trete für mehr Konsequenz ein. Ohne neue Weichenstellungen durch den Bund werden wir aber in den Ländern immer an Grenzen stoßen,“ erläuterte der Minister.

Zugang von Flüchtlingen begrenzen

„Abschiebungen sind kompliziert und aufwändig. Hier müssen sehr viele Räder ineinanderpassen. Gerade deshalb plädiere ich dafür, dass wir den Zugang von Flüchtlingen massiv begrenzen. Das ist der Schlüssel, um die dringend benötigte Entlastung von Staat und Gesellschaft zu erreichen. Aus meiner Sicht ist es rechtlich möglich und politisch geboten, Zurückweisungen an unseren Außengrenzen vorzunehmen. Nahezu alle Flüchtlinge kommen aus sicheren Drittstaaten. Wir dürfen nicht erst ansetzen, wenn die Menschen bei uns sind,“ sagte Roman Poseck.

„Auch im Bereich der Abschiebehaft sind weitere Rechtsänderungen auf Bundesebene sinnvoll. Hierzu gehören für mich eine weitere zeitliche Ausweitung des Ausreisearrestes. 28 Tage sind oft zu kurz, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen. Des Weiteren sollte ein Arrest für ausreisepflichtige Straftäter ermöglicht werden. Wir müssen hier insgesamt konsequenter werden und die Durchsetzung unserer Interessen in den Mittelpunkt stellen“, so der Minister.

Der Minister kündigte auch eine personelle Verstärkung der Abschiebungshafteinrichtung mit 5 zusätzlichen Stellen an. „Wir sind vorbereitet, in der Abschiebehaft noch deutlich mehr Personen unterzubringen. Dazu braucht es eine angemessene personelle Ausstattung. Ich danke den 91 Bediensteten für ihre nicht immer einfache Tätigkeit“, so der Minister abschließend.