Sieben Personen, darunter auch Innenminister Poseck, stehen nebeneinander in einem Raum.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenminister Poseck würdigt Engagement des Lahn-Dill-Kreises

Der Lahn-Dill-Kreis ist offiziell als Modellkommune nach dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) anerkannt. Innenminister Roman Poseck hat den Landkreis heute bei einem Besuch in der Kreisverwaltung in Wetzlar gemeinsam mit Landrat Carsten Braun für sein besonderes Engagement beim Abbau überflüssiger Bürokratie gewürdigt.

Der Landkreis hat insgesamt 15 Anträge auf Befreiung von landesrechtlichen Standards gestellt. Sie reichen vom kommunalen Haushaltsrecht über den Brand- und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst bis hin zum Straßenverkehrsrecht und zum E-Government. Nach dem Landkreis Fulda, der Gemeinde Kalbach und dem Landkreis Gießen ist der Lahn-Dill-Kreis damit die vierte Modellkommune in Hessen.

Innenminister Roman Poseck betonte bei seinem Besuch in Wetzlar: „Die kommunalen Haushalte in Deutschland befinden sich in einer strukturellen Krise. Bundesweit haben die Kommunen im Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro verzeichnet. Das ist der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Auch die hessischen Kommunen kamen auf ein Defizit von 2,4 Milliarden Euro. Rund 82 Prozent der kommunalen Haushalte entfallen auf gesetzliche Pflichtaufgaben. Für Kultur, Sport oder Schwimmbäder bleibt oft kaum noch etwas übrig.

Abbau überflüssiger Bürokratie

In der Reformdebatte geht es meist um Kürzungen, Einsparungen oder Steuererhöhungen. Aus meiner Sicht kommt dabei der Abbau überflüssiger Bürokratie und die Optimierung von Verwaltungsprozessen viel zu kurz. Weniger Zwischenschritte, kürzere Vorgänge und klare Zuständigkeiten entlasten nicht nur die Haushalte, sondern auch die Beschäftigten in den Verwaltungen. Genau hier setzt das Kommunale Flexibilisierungsgesetz an. Es gibt den Kommunen die Möglichkeit, befristet von landesrechtlichen Standards abzuweichen und neue Wege der Aufgabenerfüllung zu erproben.

Der Lahn-Dill-Kreis nutzt diese Möglichkeit mit großem Engagement. Ich danke ausdrücklich Landrat Carsten Braun sowie den Mitarbeitern aus den einzelnen Dezernaten und Fachdiensten des Landkreises. Ihre Kreativität und ihre Ideen aus der täglichen Praxis bringen den Stein der Entbürokratisierung ins Rollen.

Konkrete Entlastungen

Vier Anträge konnten wir bereits genehmigen, und sie zeigen, wie konkret Entlastung aussehen kann, elf weitere befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Ein Antrag betraf das Vergaberecht. Durch die Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ist die Vorschrift, von der der Landkreis abweichen wollte, inzwischen entfallen. Seitdem gelten allein die Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und damit Bundesrecht. Der Landkreis hat uns deutlich gemacht, dass es dadurch schwieriger geworden ist, unzuverlässige Unternehmen von Vergaben auszuschließen. Das ist nicht das Ende einer guten Idee. Wir nehmen solche Anregungen auf und bringen sie bei Bedarf als Initiativen auf Bundes- oder Europaebene ein. Das Land Hessen versteht sich als Anwalt seiner Kommunen.

Vorschriften und Standards sind nicht in Stein gemeißelt, ebenso wenig Prozesse und Zuständigkeiten. Diese Haltung wollen wir in das Selbstverständnis der Verwaltung hineintragen, auf kommunaler Ebene ebenso wie in der Landesverwaltung. Vor uns liegt ein steiniger Weg. Ich freue mich, ihn gemeinsam mit dem Lahn-Dill-Kreis zu gehen und überflüssige Steine aus dem Weg zu räumen.“

Landrat Carsten Braun ergänzt: „Als Lahn-Dill-Kreis wollen wir die Chancen von KommFlex nutzen, um bürokratische Hürden abzubauen, Handlungsspielräume zu erweitern und unsere Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen ein Landkreis mit vielfältigen Aufgaben steht, und wissen, wie wichtig praxistaugliche Lösungen und effiziente Abläufe sind. Die kommunale Selbstverwaltung zu stärken bedeutet für uns, Verantwortung vor Ort wahrzunehmen und Entscheidungen möglichst nah an den Bedürfnissen der Menschen zu treffen. Als Modellkommune möchten wir dazu beitragen, neue Wege zu erproben und eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung weiterzuentwickeln.“

Zum KommFlex

Der Hessische Landtag hat das Kommunale Flexibilisierungsgesetz am 5. Februar 2026 beschlossen, seit dem 1. März 2026 ist es in Kraft. Kommunale Körperschaften können sich auf Antrag für bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Standards befreien lassen. Die Anträge werden über die Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz eingereicht und von den jeweils fachlich zuständigen Ministerien geprüft. Werden Befreiungen in mehr als zehn unterschiedlichen Rechtsvorschriften beantragt, kann einer Gemeinde oder einem Landkreis der Status einer Modellkommune zuerkannt werden. Landesweit sind bislang 170 Anträge eingegangen. Die Erfahrungen der Modellkommunen werden ausgewertet und sollen in die weitere Vereinfachung und Modernisierung kommunaler Verwaltungsverfahren einfließen. Ergänzend setzt die Landesregierung den Abbau bürokratischer Belastungen mit dem Zweiten Bürokratieabbaugesetz fort.