Heute wird in der 1060. Plenartagung der Entwurf des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Pflichtvertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Voraussetzungen für eine zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen. Hierdurch werden jahrelange politische Konflikte im Sinne der Straffung von Asylverfahren gelöst und diese hierdurch weiter beschleunigt.
Der Bundesrat hat einem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in seiner heutigen Sitzung nicht zugestimmt. Auch Hessen hat gegen die Anrufung votiert. Damit kann das Gesetz zeitnah in Kraft treten.
Innenminister Roman Poseck führte in seiner Rede zum Gesetzesentwurf aus in der 1060. Sitzung des Bundesrates aus:
„Die neue Bundesregierung setzt die Migrationswende im Eiltempo um. Insbesondere Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat seit Beginn seines Amtsantritts viele Maßnahmen für einen neuen Kurs in der Migrationspolitik umgesetzt. Dazu gehören Grenzkontrollen, mehr Abschiebungen und die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten. Auch mit dem heute vorliegenden Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung diesen Weg fort.
Bei dem Gesetzentwurf geht es um mehr als technische Korrekturen. Er setzt ein klares Signal für eine Migrationspolitik, die Humanität und Ordnung zusammen denkt und Verantwortung ernst nimmt. Verantwortung gegenüber den Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und diesen Schutz schnell und zuverlässig erhalten müssen. Und Verantwortung gegenüber den Bürgern, die zu Recht erwarten, dass der Staat handlungsfähig bleibt und seine Regeln durchsetzt. Das heißt auch, dass Menschen unser Land wieder verlassen müssen, wenn sie ausreisepflichtig sind. Der Schwerpunkt liegt bei Straftätern und Gefährdern, die eine Gefahr für unsere Sicherheit sind.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Lag die Gesamtschutzquote im vergangenen Jahr noch bei 44,3 Prozent, ist sie bis Ende November 2025 auf 27,2 Prozent gesunken. Fast drei Viertel aller Asylverfahren enden inzwischen oft nach langen, ressourcenintensiven Prüfungen ohne Schutzgewährung. Das überfordert Behörden, Gerichte, Länder und Kommunen und verzögert ausgerechnet die Verfahren derjenigen, die tatsächlich vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen.
Schnelles Reagieren auf veränderte Lagen
Hier setzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung an: Künftig kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten auf Basis klarer Kriterien und im Einklang mit europäischem Recht per Rechtsverordnung festlegen. Das ermöglicht schnelles Reagieren auf veränderte Lagen und verhindert monate- wenn nicht gar jahrelangen Stillstand. Die Einzelfallprüfung bleibt selbstverständlich erhalten. Niemand wird pauschal ausgeschlossen, der Rechtsschutz bleibt unangetastet. Die Einstufung eines sicheren Herkunftsstaat kann gerichtlich überprüft werden. Gemäß dem neu eingeführten § 77 Absatz 5 kann das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Einstufung überprüfen und auch eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen treffen. Dies sind neue Rechte zum Schutz individuell Betroffener, die es bisher nicht gab.
Hinzu kommt die Pflicht der Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung noch vorliegen (§ 29b Absatz 5 neu). Für alle Staaten, die auf der EU-Liste stehen, sieht die Asylverfahrensverordnung bereits detaillierte Regelungen vor, die der Kommission – basierend auf Informationen der Europäischen Asylagentur, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger internationaler Organisationen – weitreichende Befugnisse einräumt, um das Fortbestehen der Voraussetzungen zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat fortwährend insbesondere zum Schutz individuell Betroffener zu überprüfen. Dadurch wird auch weiterhin ein Schutz vulnerabler Gruppen gewährleistet bleiben. Aber Verfahren aus Ländern ohne Schutzperspektive können in Zukunft zügiger abgeschlossen werden. Das entlastet Behörden und Kommunen und schafft Kapazitäten für wirklich Schutzbedürftige.
Bewährte Prinzip der Einzelfallprüfung
Mit Blick auf die ständigen Veränderungen in anderen Staaten - auch die Schutzquoten variieren stetig - ist es richtig, dass der Bund in Zukunft weitgehende Kompetenzen erhält, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten immer wieder anzupassen. Dies geschieht aber nicht willkürlich. Außerdem werden wir uns als Länder auch ohne Zustimmungserfordernis des Bundesrates bei Veränderungen der Rechtsverordnung weiter aktiv in diesen Prozess einbringen. Dabei setze ich darauf, dass der Bund die Länder in seine Entscheidungsprozesse auch weiter einbeziehen wird.
Zugleich wird der Automatismus zur Pflichtanwaltbestellung in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beendet. Die Praxis hat gezeigt: Diese Regelung hat Verfahren verlängert, nicht verbessert. Künftig gilt wieder das bewährte Prinzip der Einzelfallprüfung. Wo rechtlich geboten, werden Anwälte oder Verfahrenspfleger weiterhin beigeordnet. Was entfällt, ist die pauschale Pflicht zugunsten effizienterer Verfahren und eines handlungsfähigen Rechtsstaats.
Gesetzentwurf stärkt die Handlungsfähigkeit in der Asylpolitik
Der Gesetzentwurf stärkt die Handlungsfähigkeit in der Asylpolitik. Er ist ein notwendiger Schritt zur weiteren Beschleunigung von Asylverfahren. So sichern wir Akzeptanz, schützen die wirklich Bedürftigen und stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Mit dem Gesetz wird im Übrigen auch ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag der die hessische Landesregierung tragenden Parteien umgesetzt. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Im Bundesrat werden wir eine Initiative zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer einbringen. Demnach sollen alle Länder mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsländern im Sinne des Asylgesetzes erklärt werden.“
Das vorgelegte Gesetzesvorhaben ist ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer echten Migrationswende. Daran sollte alle ein Interesse habe, so dass ich hoffe, dass das Gesetz schnell in Kraft treten kann.“