Der Hessische Landtag hat sich heute auf Antrag der Fraktion der Freien Demokraten in einer Aktuellen Stunde mit der Sicherheit des hessischen Wahlrechts befasst. Anlass ist die Kommunalwahl in Frankfurt am Main, bei der statistische Auffälligkeiten in der Verteilung der Stimmen öffentlich diskutiert werden und zu denen die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Antragsteller verbinden damit die Frage, ob die hessischen Regelungen zur Briefwahl ausreichend vor Missbrauch schützen.
Innenminister Roman Poseck betonte in der Landtagsdebatte zur Aktuellen Stunde: „Die Briefwahl ermöglicht es Millionen Menschen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen, auch wenn ein Gang zur Urne am Wahltag nicht realisierbar ist. Eine hohe Wahlbeteiligung ist die Grundlage einer starken Demokratie. Die Briefwahl trägt dazu bei, dass niemand aufgrund persönlicher Umstände von der politischen Teilhabe ausgeschlossen wird.
Demokratie lebt von Teilhabe
Ich warne davor, die Briefwahl grundsätzlich in Frage zu stellen, so wie es die AfD immer wieder tut. Dies hätte zur Folge, dass viele Berufstätige am Wochenende oder im Schichtdienst, Studenten im Ausland sowie ältere und kranke Menschen aus dem demokratischen Mitwirkungsprozess ausgeschlossen würden. Das würde nicht nur die Wahlbeteiligung schwächen, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen. Eine starke Demokratie lebt von aktiver Teilhabe. Eine Abschaffung der Briefwahl oder eine Verbindung mit erheblichen Hürden wären ein enormer Verlust für Gesellschaft und Staat.
Gleichzeitig gilt es auch bei der Briefwahl, Manipulationsmöglichkeiten auszuschließen oder zumindest zu reduzieren. Die Wahl ist ein sensibler Vorgang, die Integrität des gesamten Verfahrens ist von herausragender Bedeutung. Kriminelles Handeln Einzelner ist aus meiner Sicht nicht geeignet, die Regeln insgesamt infrage zu stellen. Gleichwohl ist es Aufgabe aller, die rechtlich und organisatorisch für Wahlen verantwortlich sind, mögliche Fehlentwicklungen zu beobachten und erforderlichenfalls durch organisatorische oder gesetzliche Anpassungen darauf zu reagieren. Deshalb fließen Erfahrungsberichte aus vergangenen Wahlen und auch der Ausgang von Wahlprüfungs- und Strafverfahren in diese Überlegungen ein.
Schutz vor Missbrauchsgefahren gewährleistet
Ich warne vor Schnellschüssen und empfehle, zunächst den Ausgang der Ermittlungsverfahren abzuwarten. Schnellschüsse auf der Grundlage von Verdachtslagen sind der falsche Weg, zumal die Regeln zu Wahlen in Bund und Ländern nahezu identisch sind und ein hessischer Sonderweg zweifelhaft wäre. Im Übrigen zeigen die aktuellen Ermittlungen doch gerade, dass Missbrauchsfällen nachgegangen wird und Wahlbetrug nicht ohne Konsequenzen bleibt.
Die geltenden Regelungen zur Durchführung der Briefwahl gewährleisten bereits im Rahmen dessen, was verfassungsrechtlich und wahlorganisatorisch vertretbar ist, einen weitreichenden Schutz vor Missbrauchsgefahren sowie hinreichende Überprüfungs- und Korrekturmöglichkeiten durch die kommunalen Wahlorgane und notfalls auch durch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Briefwahl befasst und festgestellt, dass Sicherheit und Kontrollierbarkeit der Wahlabläufe hier nicht in gleich hohem Maße gewährleistet werden können wie bei der Urnenwahl im Wahllokal, dass dies aber hingenommen werden muss, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und eine Stärkung der demokratischen Teilhabe zu erreichen. Der Antrag der Aktuellen Stunde der FDP bewegt sich auf einem sehr schmalen Grat. Zurückweisen will ich den Eindruck, der mit der Fragestellung des Antrags entstehen kann, es gebe ein spezifisch hessisches Sicherheitsproblem beim Wahlrecht. Die für Kommunalwahlen in Hessen geltenden Regelungen zur Durchführung der Briefwahl entsprechen in den wesentlichen Punkten dem, was für Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen gilt und sich langjährig bundesweit bewährt hat.
Briefwahl ist unverzichtbares Instrument
Hinzu kommt, dass Landrats- und Bürgermeisterwahlen häufig parallel zu Bundestags- und Europawahlen durchgeführt werden. Es kann doch nicht ernsthaft gefordert werden, die Briefwahl auf kommunaler Ebene in Hessen zu erschweren, während zeitgleich für eine Bundestagswahl die Briefwahlunterlagen einfacher beantragt werden können. Wir wollen keinen Bürokratieaufbau. Unterschiedliche wahlrechtliche Vorgaben würden die organisatorischen Abläufe für die kommunalen Wahlbehörden und die zahlreichen ehrenamtlichen Wahlvorstände erheblich erschweren und damit eher zusätzliche Fehlerquellen eröffnen, ohne einen nennenswerten Sicherheitsgewinn zu erreichen.
Für mich bleibt es daher bei einer klaren Linie. Wir nehmen jeden Verdacht auf Wahlfälschung ernst, klären ihn konsequent auf und ziehen aus gesicherten Erkenntnissen die notwendigen Schlüsse. Wenn sich daraus konkreter gesetzgeberischer oder organisatorischer Handlungsbedarf ergibt, werden wir diesen an geeigneter Stelle aufgreifen und anbringen. Zuerst müssen aber die Tatsachen auf dem Tisch liegen. Das Vertrauen in unsere Wahlen sichern wir aber nicht durch Misstrauen gegenüber einem seit Jahrzehnten bewährten Verfahren, sondern durch eine sorgfältige Wahlorganisation, durch konsequente Strafverfolgung und dadurch, dass möglichst viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Die Briefwahl ist dafür ein unverzichtbares Instrument.“