Innenminister Roman Poseck erklärte dazu heute in Wiesbaden: „Ich bin dem Polizeipräsidium Frankfurt für das entschlossene und konsequente Handeln dankbar. Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz. Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chatnachrichten vor.
Das behördliche disziplinarrechtliche Verfahren war wegen der Vorgreiflichkeit der Strafverfahren zunächst ausgesetzt gewesen. Nach dem Abschluss des Strafverfahrens durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 15. Juli 2024, in der es die Strafbarkeit der Chatinhalte aus rechtlichen Gründen verneinte, wurden die Disziplinarverfahren umgehend und mit Hochdruck fortgeführt.
Alle hessischen Beamtinnen und Beamten verdienen Rückendeckung und Grundvertrauen
Das Polizeipräsidium Frankfurt hat nun Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gegen die bislang im Beamtenverhältnis verbliebenen vier Personen des sogenannten „Itiotentreffs“ eingereicht. Ich halte es für richtig, dass hier die schwerwiegendste Maßnahme, die das Disziplinarrecht bereithält, zur Anwendung kommt. Die widerwärtigen Inhalte der Chats machen diesen Schritt notwendig. Über das Weitere wird nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden haben.
An dieser Stelle möchte ich aber auch betonen, dass nahezu alle hessischen Beamtinnen und Beamten auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und unsere Demokratie und unsere Werte schützen sowie verteidigen. Sie verdienen Rückendeckung und Grundvertrauen. Genauso gilt aber, dass wir auch weiter gegen etwaige extremistische Erscheinungen mit aller Härte und Konsequenz vorgehen werden.“
Hintergrund
Seit Ende 2018 waren strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte des ersten Reviers des Polizeipräsidiums Frankfurt im Zusammenhang mit deren Beteiligung an der rechten Chatgruppe „Itiotentreff“ anhängig. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen fünf Polizeibeamte Anklage erhoben, weil diese in Chatgruppen Bild- und Tonaufnahmen unter anderem mit rassistischem und gewaltverherrlichendem Inhalt ausgetauscht haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat es am 15. Juli 2024 abgelehnt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Es bestehe aus Rechtsgründen kein hinreichender Tatverdacht im Hinblick auf die angeklagten Äußerungsdelikte. Das behördliche Disziplinarverfahren ist mit den erhobenen Klagen nunmehr abgeschlossen.
Nach Bekanntwerden der Vorfälle wurden 2018 Disziplinarverfahren gegen die fünf betroffenen Polizeibeamten eingeleitet und gegen alle das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Drei davon wurden zudem vorläufig des Dienstes enthoben. Außerdem wurden Maßnahmen zum Einbehalten von Dienstbezügen ergriffen.