Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenministerium verbietet extremistischen Verein „Palästina e.V.“

Konsequentes Vorgehen gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit. Dazu Roman Poseck: „Mit dem Verbot des Vereins ´Palästina e.V.` setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus.“

Das hessische Innenministerium hat heute den israelfeindlichen Verein „Palästina e.V.“ verboten, da sich sein Zweck und seine Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Dem Verbot ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vorangegangen, das die ebenfalls heute stattfindenden Durchsuchungen zum Gegenstand hatte. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist der Auffassung des Innenministeriums gefolgt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Verbot bestehen.

Zur Umsetzung des Verbots und zur Auffindung möglicher weiterer Beweismittel finden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in fünf Objekten in Hessen und einem Objekt in Baden-Württemberg statt. An den Durchsuchungen in Hessen sind 35 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt, des Hessischen Präsidiums für Einsatz und des Hessischen Landeskriminalamtes beteiligt.

Innenminister Roman Poseck erklärte dazu: „Mit dem Verbot des Vereins ´Palästina e.V.` setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus.

Der Verein hat mit seiner antisemitischen Propaganda die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten. Die Tätigkeit des Vereins war darauf gerichtet, antisemitische Feindbilder zu verbreiten, gesellschaftliche Spannungen zu vertiefen und den Gedanken der Völkerverständigung nachhaltig zu beeinträchtigen.

Schutz jüdischen Lebens höchste Priorität

Der Schutz jüdischen Lebens und der entschlossene Kampf gegen jede Form des Antisemitismus haben höchste Priorität. Es ist erschreckend was jüdische Bürger über 80 Jahre nach der Shoa wieder ertragen müssen: Die Zahl antisemitischer Straftaten in Hessen stieg im Jahr 2025 erneut von 357 in 2024 auf 374 Fälle. Auch die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Hessen verzeichnete mit 1.099 Vorfällen einen neuen Höchstwert im vergangenen Jahr. Vereine wie der ´Palästina e.V.` tragen mit ihrem Judenhass auch zu dieser besorgniserregenden Entwicklung bei.

Wer Hass gegen Jüdinnen und Juden verbreitet oder das Existenzrecht Israels in Abrede stellt, greift zugleich fundamentale Werte unserer freiheitlichen Demokratie an. Heute sind wir mit dem Vereinsverbot dem Antisemitismus entschlossen entgegengetreten.

Die Sicherheit jüdischen Lebens in Hessen ist nicht verhandelbar. Die hessischen Sicherheitsbehörden tun schon jetzt alles, um jüdische Bürger bestmöglich zu schützen, unter anderem auch mit Videoüberwachung. Wir werden auch künftig mit aller Konsequenz gegen antisemitische, extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgehen.

Ich danke den Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz und den Ermittlern des Landeskriminalamtes. Durch ihre sorgfältige, ausdauernde und hochprofessionelle Arbeit konnten die erforderlichen Erkenntnisse gewonnen und die vereinsrechtlichen Maßnahmen erfolgreich vorbereitet und umgesetzt werden. Sie haben mit dem Vereinsverbot den Rechtsstaat konsequent durchgesetzt.“

Hintergrund

Dem Vereinsverbot waren umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen vorausgegangen. Bereits am 22. Januar 2025 (siehe PM vom 22.01.25) fanden Durchsuchungsmaßnahmen bei Vereinsvorständen und führenden Mitgliedern des „Palästina e.V.“ statt. Im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurden die tatsächlichen Aktivitäten, öffentliche Äußerungen sowie Veranstaltungen des Vereins umfassend ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse bestätigten, dass der Verein über einen längeren Zeitraum hinweg antisemitische Positionen verbreitet, das Existenzrecht des Staates Israel bestritten und entsprechende Propaganda in die Öffentlichkeit getragen hat. Seine Veranstaltungen und Veröffentlichungen dienten wiederholt dazu, antisemitische Ressentiments zu schüren und israelfeindliche Narrative zu verbreiten.

Der „Palästina e.V.“ verfolgte seit der Gründung am 22. Januar 2022 israelfeindliche Ziele und verbreitete antisemitische Propaganda. Insbesondere seit dem Angriff der terroristischen HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 trat der er vermehrt öffentlich in Erscheinung und befürwortete explizit den Terrorangriff der HAMAS. Das änderte sich auch nicht durch seine angebliche Selbstauflösung, die er am 16. November 2024 über die sozialen Medien verkündete. Denn tatsächlich setzte der Verein seine Aktivitäten fort und verbreitete seine antisemitische Propaganda unverändert beharrlich weiter.

Erklärtes Ziel des „Palästina e.V.“ ist die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“. Die Satzung des Vereins bestimmt,  mit „allen Formen des palästinensischen Widerstandes solidarisch“ zu sein. Dies bezieht auch den bewaffneten Kampf der Terrororganisation HAMAS gegen Israel ein. So bezeichnete ein führendes Vereinsmitglied die Taten der HAMAS als „eine gelungene Widerstandsaktion“ und erklärte: „Es gibt keinen Terror der HAMAS. Es gibt auch keinen Terror der PFLP (Popular Front for the Liberation of Palestine). Bewaffneter Widerstand ist kein Terror“.

Sorgfältige und rechtsstaatliche Prüfung

Durch die Unterstützung des bewaffneten Kampfes gegen den Staat Israel, die Verwendung antisemitischer Narrative und die Negierung des Existenzrechts des Staates Israel richtet sich der „Palästina e.V.“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung und verwirklicht somit die Verbotsgründe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 und 3 des Vereinsgesetzes.

Ihr antiisraelisches und antisemitisches Weltbild betonten die Mitglieder des „Palästina e.V.“ immer wieder durch Ausrufe wie „Palästina darf sich wehren auch mit Steinen und Gewehren“ oder „Palästina hat gezeigt, dass es sich selbst befreien kann, es hat sein Gefängnis gesprengt – jetzt ist unsere Aufgabe, an der Seite unserer Geschwister zu stehen und ihren Kampf auf die Straßen zu bringen“.

Das Vereinsverbot ist das Ergebnis einer sorgfältigen und rechtsstaatlichen Prüfung. Das Vereinsrecht stellt ein wirksames Instrument dar, um Organisationen zu begegnen, die ihre organisatorischen Strukturen gezielt für verfassungsfeindliche oder den Gedanken der Völkerverständigung verletzende Zwecke missbrauchen. Das Vereinsverbot hat die Auflösung der Vereinsstrukturen und die Beschlagnahme des Vereinsvermögens zur Folge. 

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