Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Islamismus bleibt eine potentiell tödliche Bedrohung

Roman Poseck: „Hessen hat die Gefahr des Islamismus früh erkannt und früh gehandelt. Wir haben Befugnisse erweitert, Strukturen geschaffen und die Prävention ausgebaut, während andere in der Sicherheitspolitik zu oft auf der Bremse standen. Vieles von dem, was jetzt gefordert wird, ist bei uns längst gelebte Praxis.“

Mit Blick auf den von den Freien Demokraten einberufenen Setzpunkt „Konsequenzen aus dem islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin – Islamismus entschlossen bekämpfen, Freiheit wirksam verteidigen“ führte Innenminister Roman Poseck heute im Hessischen Landtag aus:

„Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat uns erschreckend vor Augen geführt, dass der Islamismus eine akute Gefahr für unsere Sicherheit darstellt. Der Verfassungsschutzbericht 2025 zeigt, dass die islamistischen Straf- und Gewalttaten von 57 auf 95 gestiegen sind, ein Anstieg um fast 67 Prozent. Besonders bedrohlich ist die extreme Brutalität der Attacken und die in Teilen sehr schnelle Radikalisierung der Szene, insbesondere bei radikalisierten Einzelpersonen. Der Islamismus richtet sich gegen Freiheit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung, und damit gegen alles, wofür der Christopher Street Day steht.

Rund 20 Personen sind in Hessen aktuell als islamistische Gefährder eingestuft und stehen unter intensiver Beobachtung unserer Sicherheitsbehörden. Nach dem Anschlag in Berlin haben unsere Behörden diese Personen noch einmal besonders in den Blick genommen, und die Polizeipräsidien wurden im Hinblick auf anstehende Großveranstaltungen, insbesondere CSDs, sensibilisiert. Die darauffolgenden CSDs, aber auch andere Großveranstaltungen wie das Museumsuferfest, verliefen in Hessen friedlich und sicher. Die Sicherheitsbehörden unternehmen alles Mögliche, damit die Menschen fröhlich und sicher feiern können. Diejenigen, die unsere Vielfalt und Freiheit angreifen, dürfen keinen Erfolg haben.

Zur richtigen Zeit vorausschauend gehandelt 

Wer Sicherheit will, muss auch handeln. Hessen hat das getan und den Sicherheitsapparat modernisiert. Mit dem Polizeirecht aus dem Jahr 2024 haben wir die Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden erweitert. Der Einsatz von Videoschutzanlagen wurde ausgeweitet, auch vor besonders gefährdeten Religionsstätten. Zudem setzen wir auf KI-gestützte Videoanalyse bei Vermisstenfällen und Gefährdern. Auch die Höchstfristen der Präventivhaft wurden mit der Polizeireform erhöht und Strafnormen für Verstöße gegen Aufenthaltsverbote eingeführt. Der Einsatz der elektronischen Fußfessel wurde deutlich ausgeweitet und auf bis zu vier Monate verlängert. Dieses Instrument kommt auch bei Gefährdern zum Einsatz. Ob sie eine Fußfessel tragen, entscheiden am Ende die Gerichte. Die hessische Polizei hat auch infolge des Anschlags auf den CSD in Berlin weitere Anträge auf die Fußfessel bei Gefährdern gestellt.

Die FDP hat uns während der Debatten rund um die Polizeireform vorgeworfen, ‚reflexartig‘ zu handeln. Die Zeit und die Sicherheitslage zeigen, dass Hessen zur richtigen Zeit vorausschauend gehandelt hat. Das gilt auch für die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, mit dem wir unter anderem dem Landesamt für Verfassungsschutzes unter strengen Voraussetzungen die Online-Durchsuchung ermöglicht haben. Auch personell ist der hessische Sicherheitsapparat gut aufgestellt: Aktuell gibt es mit über 16.000 Polizisten so viele wie noch nie. Die Stellen im Verfassungsschutz wurden in zehn Jahren um 25 % auf 387 erhöht. Erst kürzlich haben wir zudem eine neue Abteilung im LfV mit dem Schwerpunkt der Spionage und Sabotage eingerichtet, welche mit Blick auf die aktuelle Gefährdungslage zur richtigen Zeit kommt.

Weil sich islamistische Radikalisierung zunehmend im digitalen Raum abspielt, handeln wir auch dort. Islamistische Kanäle werden bereits über das Gemeinsame Internetzentrum monitort und erkannte Tendenzen werden umgehend an die zuständigen Stellen weitergegeben. Die Beobachtung des virtuellen Raums ist tägliche Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Wo rechtliche Grenzen bestehen, etwa beim Onlinemonitoring nicht öffentlich einsehbarer Accounts, werden mögliche Rechtsänderungen geprüft, ebenso der Einsatz von KI beim Online-Monitoring.

Hausaufgaben gemacht

Vieles von dem, was in diesen Tagen gefordert wird, ist in Hessen längst gelebte Praxis. Ein behördenübergreifendes Fallmanagement für Gefährder besteht bereits, Polizei und Verfassungsschutz tauschen sich in einem festen Jour fixe im Zwei-Wochen-Rhythmus und in gemeinsamen Fallkonferenzen aus. Seit dem Jahr 2020 arbeitet eine eigene Arbeitsgruppe daran, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei Gefährdern durchzusetzen. Im Justizvollzug wird jeder relevante Einzelfall zwischen Justizvollzugsanstalt, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz koordiniert, Fallkonferenzen vor der Entlassung sind bei uns nicht Zukunftsmusik, sondern Standard. Diese Koordinierung ist bundesweit beispielgebend. Auch die Präventionsarbeit ist mit dem seit 2015 laufenden Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ ein Schwerpunkt. So werden beispielsweise im Rahmen des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus die „Beratungsstelle Hessen – Wege aus dem Extremismus“ und die „Beratungsstelle Hessen Interkulturelle Kompetenz und Extremismusprävention“ finanziell gefördert.

Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht und früh gehandelt. Die FDP war hingegen in den letzten Jahren eher ein Bremsklotz in Sicherheitsfragen. Noch im Wahlprogramm für die Landtagswahl 2023 hat sie formuliert, dass sie eine Ausweitung der aktuellen möglichen technischen Überwachung ablehnt. Ich begrüße es, dass die FDP ihre Meinung offensichtlich geändert hat und sie nun die sicherheitspolitische Realität anerkennt. Sicherheitspolitik besteht aber nicht aus Forderungen und Ankündigungen, sondern aus Entscheidungen.“

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