Roman Poseck steht mit einer Gruppe von Menschen vor einer Garage, in welcher ein Feuerwehrwagen steht.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Jossgrund erhält neues Feuerwehrhaus

Heimatschutzminister Roman Poseck hat dem Bürgermeister von Jossgrund, Victor Röder, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 241.450 Euro für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf überreicht.

„Das Feuerwehrhaus ist die Heimat einer jeden Freiwilligen Feuerwehr. Hier stehen nicht nur die Einsatzfahrzeuge, lagert die Ausrüstung und bereiten sich die Feuerwehrfrauen und Feuerwehmänner auf ihre Einsätze vor – hier wird Kameradschaft gelebt, werden Feste gefeiert. Damit ist das Feuerwehrhaus nicht nur ein zentraler Baustein der kommunalen Sicherheitsarchitektur. Es ist, wie auch in Oberndorf, ein wesentlicher Bezugspunkt für die Dorfgemeinschaft.

Die Kommunen unterstützt das Land seit Jahren tatkräftig dabei, dass die Kameradinnen und Kameraden für ihren Dienst für das Gemeinwesen auf zeitgemäße Fahrzeuge und moderne Infrastruktur zurückgreifen können. So auch in Oberndorf, wo das Land nun mehr als 240.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrhauses für die Feuerwehr des Ortsteils bereitstellt. Mir ist bewusst, dass der Neubau in finanziell angespannten Zeiten für die Gemeinde ein Kraftakt ist. Für diese mutige Entscheidung, mit der die Feuerwehr in Oberndorf für die Zukunft gut aufgestellt wird, danke ich den Verantwortlichen vor Ort. Mit dem neuen Feuerwehrhaus werden sie noch besser gerüstet in ihre Einsätze ausrücken können.

Den mehr als 30 aktiven Einsatzkräften in Oberndorf und den rund 120 Mitgliedern der Einsatzabteilungen in ganz Jossgrund danke ich für ihren Einsatz im Brandschutz. Sie leisten herausragendes für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürgerin in Oberndorf, Jossgrund und der Region“, sagte Heimatschutzminister Roman Poseck.

Der Neubau des Feuerwehrhauses gliedert sich in eine eingeschossige Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen, Lagerflächen, eine Werkstatt sowie einen zweigeschossigen Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärbereichen, einen Sportraum, einen Schulungsraum, eine Teeküche, ein Büro für die Wehrführung sowie einen Informations- und Kommunikationstechnik- (IuK) und einen Führungsraum. Die Einrichtung einer Notstromversorgung des Feuerwehrhauses soll ebenfalls Bestandteil der Baumaßnahme sein.

Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz

Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet. 

Den Brandschutz in Jossgrund hat die Landesregierung seit 2019 mit mehr als 400.000 Euro gefördert. Auch der Main-Kinzig-Kreis hat von der Landesförderung profitiert: Alleine in den vergangenen zwei Jahren wurden 19 Fahrzeuge und neun bauliche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als drei Millionen Euro gefördert. Im vergangenen Jahr 2024 wurden im Landkreis neun Fahrzeuge und fünf bauliche Maßnahmen mit insgesamt mehr als einer Million Euro gefördert.

Entlastung durch Entbürokratisierung

Die Landesregierung zielt darauf ab, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist. 

Zur Entlastung von Bürokratie wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt darüber hinaus das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu identifizieren und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.