Möglich wurde dies durch eine Änderung des § 13 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung im Rahmen des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes vom 5. Februar 2026. Erstmals dürfen die ausgezeichneten Orte ihr staatlich anerkanntes Prädikat unter dem Ortsnamen auf den Ortseingangsschildern führen.
Den Zusatz „Heilbad” erhalten Bad Arolsen, Bad König, Bad Orb, Bad Salzschlirf, Bad Schwalbach, Bad Sooden-Allendorf und Herbstein. Als „Kurstadt” dürfen sich künftig Bad Camberg, Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim und Bad Soden-Salmünster bezeichnen. Den Zusatz „Kurort” tragen fortan Bad Emstal, Bad Zwesten, Königstein im Taunus und Neukirchen.
Innenminister Roman Poseck betonte: „Mit der heutigen Verleihung schlagen wir ein neues Kapitel auf. Dem Hessischen Heilbäderverband war es schon lange ein Anliegen, dass diese Prädikate auch auf den Ortstafeln erscheinen dürfen. Diesem Wunsch konnten wir nun mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz Rechnung tragen.”