Gemeinsam haben sie im Rahmen des IKZ-Förderprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ zusätzliche zertifizierte Absperrungen beschafft. Diese werden nun zentral in Witzenhausen gelagert und verwaltet, können aber von allen vier Städten nach Bedarf genutzt und verliehen werden. Durch die gemeinsame Beschaffung und zentralisierte Verwaltung werden Synergieeffekte erzielt und Kosten in Höhe von fast 24.000 Euro eingespart. Das Land Hessen fördert diese Interkommunale Zusammenarbeit mit einem Betrag von 100.000 Euro. Innenstaatssekretär Martin Rößler übergab in Witzenhausen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.
Dabei lobte Martin Rößler die Verantwortlichen der beteiligten Kommunen für ihre Kooperation: „Die Amokfahrt in Leipzig Anfang Mai hat einmal mehr gezeigt, dass Kraftfahrzeuge als Tatmittel missbraucht werden können. Absperrungen schützen Feste und Veranstaltungen und vor allem deren Besucher vor Amokfahrten und Anschlägen mit Pkw und Lkw. Deshalb begrüße ich die Interkommunale Zusammenarbeit von Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Großalmerode und Hessisch Lichtenau ausdrücklich. Die beteiligten Städte erhöhen mit ihrer Kooperation nicht nur die Sicherheit bei ihren zahlreichen Traditionsfesten, sie sparen auch Steuermittel in fünfstelliger Höhe – Geld, das nun für andere wichtige Aufgaben eingesetzt werden kann. Ich danke allen, die bei der Interkommunalen Zusammenarbeit mitwirken, für ihre vorausschauende Planung.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Das IKZ-Förderprogramm überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden 564 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 39,4 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.641 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Statistisch gesehen ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an 6,27 IKZ-Projekten beteiligt. Im Rahmen des IKZ-Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ wurden bislang 14 Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt 1,2 Millionen Euro bewilligt. An den Kooperationen beteiligen sich insgesamt 52 Kommunen.
Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen zu allen inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster