Fünf Personen stehen in Anzügen vor einem großen Fenster mit bunten Gläsern. Die mittlere Peson hält eine Urkunde hoch.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land fördert Windkraft-Kooperation der Kommunen Niedernhausen, Idstein und Eppstein

Niedernhausen, Idstein und Eppstein arbeiten bei der Entwicklung von Windkraft-Vorranggebieten zusammen. Auf drei Flächen, die anteilig allen drei Kommunen gehören, sollen bis zum Jahr 2030 Windkraftanlagen zur Energieerzeugung entstehen.

Zur Realisierung des Projekts haben die Kommunen bereits 2024 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung ihrer Interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossen. Der Vertrag sieht vor, dass die Gemeinde Niedernhausen die Entwicklung der Windkraft-Vorranggebiete federführend und in enger Abstimmung mit den Städten Idstein und Eppstein vorantreibt und koordiniert. Durch die Zentralisierung der Projektsteuerung werden Synergieeffekte erzielt und Kosten eingespart. Allein bei den Personalkosten beträgt die Ersparnis etwa 147.000 Euro (= 56 Prozent), bei den externen Beratungskosten beträgt sie etwa 66.000 Euro. Das Land Hessen fördert diese Interkommunale Zusammenarbeit mit einem Betrag von 75.000 Euro. Innenstaatssekretär Martin Rößler übergab in Niedernhausen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. 

Dabei lobte Martin Rößler die Verantwortlichen der beteiligten Kommunen für ihre vorausschauende Planung: „Das Projekt zur Interkommunalen Zusammenarbeit schafft Synergien und leistet einen wertvollen Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft. Durch die Zentralisierung der Projektsteuerung in der Gemeinde Niedernhausen fallen Kosten – zum Beispiel für Personal und externe Beratung – nicht in allen drei Kommunen an. Niedernhausen, Idstein und Eppstein haben die Weichen dafür gestellt, dass sie ihre Aufgaben im Bereich der Energieversorgung auch künftig effektiv wahrnehmen können. Ich gratuliere den Projektverantwortlichen zu ihrer Weitsicht und danke ihnen herzlich für ihr Engagement. Für den vor ihnen liegenden, weiteren Projektverlauf wünsche ich den Kommunen alles Gute und gutes Gelingen.“ 

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert. 

Das IKZ-Förderprogramm überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden 561 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 39,1 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.632 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Statistisch gesehen ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an 6,25 IKZ-Projekten beteiligt. 

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen zu allen inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.