Heimatschutzminister Roman Poseck hat dem Bürgermeister von Heuchelheim, Lars Burkhard Steinz, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 529.100 Euro für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Heuchelheim überreicht. Außerdem überreichte der Minister der Landrätin des Landkreises Gießen, Anita Schneider, drei Zuwendungsbescheid in Höhe von jeweils 341.000 Euro für die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges (DLAK 23/12) für die Standorte Heuchelheim, Lich und Grünberg. Vor Ort dankte der Minister den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz im Brandschutz.
„Die mehr als 2.400 Feuerwehren in Hessen sind zentral für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren. Sie, die rund 70.000 ehrenamtlichen Frauen und Männer, gewährleisten schnelle Hilfe bei Bränden, Unfällen, Unwettern und in zahlreichen weiteren Notsituationen. Eine dieser Feuerwehren ist die Freiwillige Feuerwehr Heuchelheim. Hier bilden rund 50 Kameradinnen und Kameraden die Einsatzabteilung. Wie alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollten sie für ihren Dienst an der Gesellschaft möglichst ideale Voraussetzungen vorfinden.
Als Landesregierung unterstützen wir die Kommunen seit Jahren umfassend bei der Aufgabe Brandschutz, damit die Kameradinnen und Kameraden sich auf eine zeitgemäße Infrastruktur und moderne Einsatzfahrzeuge stützen können. Konkret fördern wir in Heuchelheim den Bau eines neuen Feuerwehrhauses. Das ist für die Kommune ein großer Schritt, der finanziell sicherlich auch nicht einfach zu stemmen ist, mit dem der Brandschutz – und damit eine wesentliche Säule der kommunalen Daseinsvorsorge – aber für die nächsten Jahre zeitgemäß aufgestellt sein wird. Für diesen progressiven Entschluss danke ich den kommunalpolitisch Verantwortlichen um Bürgermeister Lars Burkhard Steinz und der Heuchelheimer Gemeindevertretung.
Mit dem neuen Feuerwehrhaus bekommen die ehrenamtlichen Frauen und Männer eine neue Heimat, die künftig Ausgangspunkt für ihre Einsätze und Zusammentreffen sein wird. Die zeitgemäßen Rahmenbedingungen des neuen Feuerwehrhauses und das neue Drehleiterfahrzeug werden dazu beitragen, dass die Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehr Heuchelheim gestärkt wird und damit auch der Brandschutz für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt ist. Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Heuchelheim danke ich von Herzen für ihren Einsatz im Brandschutz in Heuchelheim“, sagte Heimatschutzminister Roman Poseck.
Der Neubau des Feuerwehrhauses gliedert sich in eine eingeschossige Fahrzeughalle mit zwölf Stellplätzen, Waschhalle, Werkstätten und einem Lager für die überörtliche Gefahrenabwehr. Im einem zweigeschossigen Sozialtrakt sind Umkleide- und Sanitärbereiche, ein Sportraum, ein Schulungsraum, ein Jugendfeuerwehrraum, eine Teeküche, Büroräume sowie ein Informations- und Kommunikationstechnik- sowie ein Führungsraum vorgesehen. Die Einrichtung einer Notstromversorgung des Feuerwehrhauses sowie eines Feuerwehr-Übungsturms ist ebenfalls Bestandteil der Baumaßnahme. Besonderheit des geplanten Feuerwehrhauses ist die Anordnung eines Teilbereiches der Parkplätze auf dem Flachdach der Fahrzeughalle, welches über eine Rampe zugänglich ist.
Im Landkreis Gießen wird die Verteilung von Sonderfahrzeugen durch die Brandschutzaufsichtsdienststelle übernommen, um eine gleichmäßig flächendeckende Verteilung von Sonderfahrzeugen zu gewährleisten. Zu den drei Zuwendungsbescheiden zugunsten des Landkreises Gießen für drei neue Drehleiterfahrzeuge ergänzte Roman Poseck: „Heuchelheim, Lich und Grünberg erhalten jeweils ein neues Drehleiterfahrzeug. Damit können die Einsatzkräfte künftig Menschen in großer Höhe mit moderner Technik retten. Diese Fähigkeit ist unabdingbar für einen gut aufgestellten Brandschutz. Ich danke dem Landkreis Gießen für die Koordinierung der Anschaffungen. Mit den insgesamt vier Förderungen heute in Höhe von mehr als anderthalb Millionen Euro stärken wir den Brandschutz im Landkreis Gießen nachhaltig.“
Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz
Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet.
Der Landkreis Gießen hat von der Landesförderung profitiert: Alleine in den vergangenen zwei Jahren wurden zwei Fahrzeuge und drei bauliche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 800.000 Euro gefördert. Im vergangenen Jahr 2024 wurden im Landkreis ein Fahrzeug und zwei bauliche Maßnahmen mit insgesamt rund 300.000 Euro gefördert.
Entlastung durch Entbürokratisierung
Die Landesregierung zielt darauf ab, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist.
Zur Entlastung von Bürokratie wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt darüber hinaus das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu identifizieren und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.