Knapp drei Wochen nach dem Unwetter im Lahn-Dill-Kreis hat das Land Hessen nach Prüfung aller Voraussetzungen heute entschieden, dass die Betroffenen Ansprüche nach der Elementarschäden -Richtlinie geltend machen können. Diese Richtlinie kann zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse (z.B. Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser) verursacht wurden, zur Anwendung kommen. Sie sieht vor, dass unter anderem Privatpersonen, gewerbliche Betriebe, Vereine sowie landwirtschaftliche Betriebe Anträge stellen können, sofern die sichtbaren Schäden durch Elementarereignisse 5.000 Euro übersteigen. Die Inanspruchnahme privater Versicherungen hat grundsätzlich Vorrang vor Ansprüchen aus der Richtlinie, die beispielsweise auch nach dem verheerenden Starkregen Anfang August 2024 im nördlichen Landkreis Kassel angewandt worden war.
Der Entscheidung durch das Innenministerium sind entsprechende Anträge der Städte Wetzlar und Solms, des Lahn-Dill-Kreises sowie des Regierungspräsidiums vorausgegangen.
Etwa 70 Häuser wurden beschädigt
Innenminister Roman Poseck erklärte heute anlässlich der Entscheidung:
„Wir lassen die Opfer des verheerenden Unwetters in der Nacht vom 19. auf den 20. August nicht im Stich. Wir stehen an der Seite der Menschen, für die sich das Leben schlagartig geändert hat. Ich habe mir am 20. August selbst ein Bild von den Auswirkungen in Wetzlar-Münchholzhausen gemacht und einen persönlichen Eindruck von der zerstörerischen Kraft der Tornados erhalten. Bereits am Abend habe ich vor Ort mit Oberbürgermeister Manfred Wagner über die finanzielle Hilfeleistung gesprochen.
Das Land hat heute nach einer Prüfung entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Tornado-Ereignis in der Nacht vom 19. auf 20. August dieses Jahres im Lahn-Dill-Kreis, von dem die Stadt Wetzlar mit dem Stadtteil Münchholzhausen und die Stadt Solms mit dem Stadtteil Oberndorf besonders betroffen waren, eine Finanzhilfeaktion für die Betroffenen nach der Elementarschäden-Richtlinie einzuleiten. Die konkrete Schadenshöhe wird derzeit noch geprüft. Klar ist, dass etwa 70 Häuser beschädigt wurden.
Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen, so dass die positive Entscheidung zügig getroffen werden konnte. Wir setzen damit ein klares Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen des Unwettereignisses. Diese Richtlinie ist auch im Ländervergleich eine Besonderheit. Sie bietet wichtige Unterstützung in der Not.
Finanzhilfe nach der Elementarschäden-Richtlinie
Mit der Finanzhilfe nach der Elementarschäden-Richtlinie leistet das Land zumindest einen Beitrag, um die Situation vor Ort zu verbessern. Das Land Hessen lässt die Bürger und Kommunen nicht alleine. Hessen hat bereits 2024 nach dem verheerenden Starkregen-Ereignis in Nordhessen eine Finanzhilfeaktion nach Maßgabe der Elementarschaden-Richtlinie des Landes Hessen eingeleitet. Über 280.000 € konnten insgesamt ausgezahlt werden.
Unabhängig von den vorgesehenen Unterstützungsleistungen des Landes, die letztlich aus Steuergeldern finanziert werden, appelliere ich an jeden Einzelnen, privat Vorsorge zu treffen. Heutzutage ist es dringend zu empfehlen, sich gegen Elementarschäden privat zu versichern. Die Leistungen aus solchen Versicherungen gehen auch in der Regel über das hinaus, was wir nach der Elementarschäden-Richtlinie zahlen können.“