Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land verabschiedet neues Gesetz für Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen

Der Hessische Landtag hat heute das Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes verabschiedet. Hessen modernisiert damit die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen und richtet Sicherheitsüberprüfungen an der veränderten Bedrohungslage aus. Zugleich gleicht das Land seine Regelungen weitgehend an die entsprechenden Vorschriften des Bundes an.

Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der Verabschiedung: „Drohnen über kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe auf staatliche Einrichtungen oder gezielte Spionage- und Sabotageversuche zeigen, welchen Bedrohungen unser Staat heute ausgesetzt ist. Auch Hessen steht zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen. Angreifer suchen gezielt nach Schwachstellen – in unserer Infrastruktur, unseren digitalen Systemen und dort, wo Menschen Zugang zu sensiblen Informationen haben. Darauf geben wir in Hessen eine klare Antwort.

Genau hier setzt das neue Hessische Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz an. Sensible Informationen dürfen nicht in die falschen Hände gelangen. Wer in sicherheitsempfindlichen Bereichen arbeitet, trägt besondere Verantwortung und hat Zugang zu Informationen, deren Missbrauch unserem Land erheblich schaden kann. Deshalb müssen wir mögliche Risiken frühzeitig erkennen und fundiert bewerten können.

Sicherheitsrelevante Erkenntnisse umfassender bewerten

Mit dem neuen Gesetz stärken wir den Geheimschutz und damit die Widerstandsfähigkeit und Handlungsfähigkeit unseres Landes. Wir geben den zuständigen Stellen zeitgemäße Instrumente an die Hand und passen die Sicherheitsüberprüfungen an die heutige Gefährdungslage an. Damit können wir sicherheitsrelevante Erkenntnisse umfassender bewerten und möglichen Gefahren wirksam begegnen.

Dabei verlieren wir die Interessen der Beschäftigten nicht aus dem Blick. Ein moderner Rechtsstaat muss konsequent handeln, wenn seine Sicherheit gefährdet ist und zugleich verhältnismäßig mit den betroffenen Menschen umgehen. Das neue Gesetz schafft dafür die notwendige Balance: Es ermöglicht ein abgestuftes Vorgehen und zugleich schnelles Handeln, wenn die Sicherheitsinteressen unseres Landes dies erfordern.

Die parlamentarische Anhörung hat wichtige Hinweise geliefert, die in die weitere Ausgestaltung eingeflossen sind. Damit schaffen wir einen modernen und rechtssicheren Rahmen für den Geheimschutz in Hessen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen sensible Informationen schützen, Risiken frühzeitig erkennen und unseren Staat auch unter veränderten Bedrohungsbedingungen handlungsfähig halten. Damit stärken wir zugleich den Schutz unserer freiheitlichen Demokratie.“

Zum Gesetz für Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen

Konkret erweitert und präzisiert das neue Gesetz die Angaben, die betroffene Personen im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung machen müssen. Die zuständigen Stellen können Personen dadurch eindeutig identifizieren und mögliche Sicherheitsrisiken umfassender bewerten. Die Regelungen berücksichtigen dabei auch Gefahren durch kriminelle oder terroristische Vereinigungen sowie Einzelpersonen.

Das Gesetz schafft differenzierte Handlungsmöglichkeiten bei festgestellten Sicherheitsrisiken. Reichen im konkreten Fall Auflagen aus, können die zuständigen Stellen diese als milderes Mittel anordnen. Erfordern neue Erkenntnisse bei einer bereits sicherheitsempfindlich tätigen Person dagegen sofortiges Handeln, können sie die weitere Ausübung der Tätigkeit vorläufig untersagen.

Die Regierungsfraktionen haben Erkenntnisse aus der parlamentarischen Anhörung aufgegriffen und mit ihrem Änderungsantrag einzelne Regelungen konkretisiert und klargestellt. So wurden etwa für Anfragen bei ausländischen Sicherheitsbehörden zusätzliche Schutzvorkehrungen aufgenommen und die Voraussetzungen für solche Anfragen weiter konkretisiert. Die grundlegende Ausrichtung der Novelle bleibt davon unberührt.

Notwendige Übermittlung personenbezogener Beschäftigtendaten ermöglichen

Neben dem Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachenrecht nimmt das Gesetz weitere Anpassungen vor. Es schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des digitalen Landestickets Hessen. Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht die notwendige Übermittlung personenbezogener Beschäftigtendaten an externe Leistungserbringer und erfasst auch vergleichbare freiwillige Leistungen, etwa in den Bereichen Mobilität, Gesundheitsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Eine Änderung des Standardbefreiungsgesetzes stellt zudem das Verfahren bei Anträgen klar, die mit einer Zuständigkeitsverlagerung verbunden sind. Sie schafft Rechtsklarheit und sichert die Einbindung der betroffenen Behörden.

Schließlich korrigiert das Gesetz ein redaktionelles Versehen in der Hessischen Gemeindeordnung aus der Kommunalrechtsnovelle 2024/2025. Damit stellt Hessen klar, dass bei der Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung einheitlich das vom Hessischen Staatsgerichtshof bestätigte Hare-Niemeyer-Verfahren Anwendung findet. Das Land hat die Kommunen bereits über die entsprechende Auslegung informiert.