Herr Poseck hält mit einer Frau gemeinsam einen Förderbescheid in den Händen - es stehen drei weitere Männer mit ihnen in einer Reihe - hinter ihnen eine Wand mit der Aufschrift "Landkreiß Gießen"

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Landkreis Gießen erprobt neue Verwaltungswege

Der Landkreis Gießen ist offiziell als Modellkommune nach dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) anerkannt. Innenminister Roman Poseck hat den Landkreis heute bei einem Besuch in der Kreisverwaltung gemeinsam mit Landrätin Anita Schneider für sein besonderes Engagement beim Abbau überflüssiger Bürokratie gewürdigt.

Der Landkreis hat insgesamt 33 Anträge auf Befreiung von landesrechtlichen Standards aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten gestellt, vom Jagdrecht über das Aufenthaltsrecht und den Brand- und Katastrophenschutz bis hin zur Kinderbetreuung. Konkret sind unter anderem betroffen: § 4 Abs. 3 Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung, Benehmensherstellung Feuerwehr-Beförderungen; Digitalisierung Kita-Verfahren; § 27 Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes, gesundheitliche Eignung des Einsatzpersonals im Rettungsdienst, Gesundheitsamtsbescheinigung Rettungsdienst und Überprüfung veterinärrechtlicher Berichtspflichten.

Nach dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Kalbach ist der Landkreis Gießen damit die dritte Modellkommune in Hessen.

Kommunen brauchen Entlastung durch schlankere Prozesse

Innenminister Roman Poseck betonte bei seinem Besuch in Gießen: „Die Kommunen befinden sich deutschlandweit in einer schwierigen finanziellen Lage. Die Einnahmen auf der einen und die Ausgaben sowie Aufgaben auf der anderen Seite passen nicht mehr zusammen. Hessen bildet dabei keine Ausnahme. So haben die hessischen Kommunen im Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von 2,4 Milliarden Euro verzeichnet. Rund 82 Prozent der kommunalen Haushalte entfallen auf gesetzliche Pflichtaufgaben, für Kultur, Sport oder Schwimmbäder bleibt oft kaum noch etwas übrig.

In der Reformdebatte ist häufig von Kürzungen, Einsparungen oder Steuererhöhungen die Rede. Dabei kommt aus meiner Sicht ein Punkt viel zu kurz, nämlich der Abbau überflüssiger Bürokratie und die Optimierung von Verwaltungsprozessen. Weniger Zwischenschritte, kürzere Vorgänge und klare Zuständigkeiten entlasten nicht nur die Haushalte, sondern auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen. Genau hier setzt das Kommunale Flexibilisierungsgesetz an. Es gibt den Kommunen die Möglichkeit, befristet von landesrechtlichen Standards abzuweichen und neue Wege der Aufgabenerfüllung zu erproben.

Der Landkreis Gießen nutzt diese Möglichkeit in vorbildlicher Weise. Die Anträge reichen von der zentralen Bearbeitung von Beschäftigungserlaubnissen über einfachere Verfahren bei Feuerwehrbeförderungen und im Katastrophenschutz bis hin zur Digitalisierung von Kita-Verfahren. Ich danke ausdrücklich Landrätin Anita Schneider sowie den Mitarbeitern aus den einzelnen Dezernaten und Fachdiensten des Landkreises. Ihre Kreativität und ihre Ideen aus der täglichen Praxis sind der Motor der Entbürokratisierung. Sie beklagen nicht nur pauschal die hohe Bürokratie, sondern zeigen ganz konkret auf, an welcher Stelle es genau hakt.

24 Anträge des Landkreises befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die neun übrigen Anträge betreffen das Bundesrecht. Sie bedeuten aber nicht das Ende einer guten Idee. Wir geben solche Anregungen an die zuständigen Stellen weiter und bringen sie bei Bedarf als Initiativen auf Bundes- oder Europaebene ein. Das Land Hessen versteht sich als Anwalt seiner Kommunen. Vorschriften und Standards sind nicht in Stein gemeißelt, ebenso wenig Prozesse und Zuständigkeiten. Diese Haltung wollen wir in das Selbstverständnis der Verwaltung hineintragen, auf kommunaler Ebene ebenso wie in der Landesverwaltung. Vor uns liegt ein steiniger Weg. Ich freue mich, ihn gemeinsam mit dem Landkreis Gießen zu gehen und überflüssige Steine aus dem Weg zu räumen.“

Einfachere Verfahren helfen allen Beteiligten

Anita Schneider, Landrätin des Landkreises Gießen, erklärte: „Der Landkreis Gießen hat sich frühzeitig und umfassend mit den Möglichkeiten des KommFlex auseinandergesetzt und sich um die Anerkennung als Modellkommune beworben. 33 bei den zuständigen Ministerien eingereichte Anträge betreffen Aufgaben quer durch unsere Kreisverwaltung.

So möchte der Landkreis Gießen zum Beispiel erreichen, dass bei der Erteilung und Verlängerung von Duldungen durch die Ausländerbehörde nur noch eine Verwaltungsebene zuständig ist. Bisher sind zwar die kommunalen Ausländerbehörden zuständig, allerdings nur unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Zentrale Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums. Die Verfahren sind dadurch zeitaufwändig, die Akten können nicht parallel geführt werden.

Einfachere Verfahren und Abläufe können nicht nur Verwaltungshandeln schneller und effizienter machen, sondern sie kommen vielen Beteiligten zugute“, sagte Landrätin Schneider. „Bürokratieabbau hilft nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Wirtschaft und letzten Endes auch den Behörden selbst, die Gesetze und Bestimmungen ausführen müssen.“

Zum KommFlex

Der Landtag hat das Kommunale Flexibilisierungsgesetz am 5. Februar 2026 beschlossen, seit dem 1. März 2026 ist es in Kraft. Kommunale Körperschaften können sich auf Antrag für bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Standards befreien lassen. Die Anträge werden über die Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz eingereicht und von den jeweils fachlich zuständigen Ministerien geprüft. Werden Befreiungen in mehr als zehn unterschiedlichen Rechtsvorschriften beantragt, kann einer Gemeinde oder einem Landkreis der Status einer Modellkommune zuerkannt werden. Landesweit sind bislang 170 Anträge eingegangen. Die Erfahrungen der Modellkommunen werden ausgewertet und sollen in die weitere Vereinfachung und Modernisierung kommunaler Verwaltungsverfahren einfließen. Ergänzend setzt die Landesregierung den Abbau bürokratischer Belastungen mit dem Zweiten Bürokratieabbaugesetz fort.

 

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