Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Lorsch, Heppenheim und Bürstadt erhalten Förderung in Höhe von 75.000 Euro

Die Karolingerstadt Lorsch sowie die Städte Bürstadt und Heppenheim gehen neue Wege in der gemeinsamen Sicherheitsvorsorge: Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit aus dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ bündeln sie künftig ihre Kräfte, um öffentliche Feste und Events vor Ort noch sicherer zu gestalten.

Innenminister Roman Poseck überreichte dem Lorscher Bürgermeister Christian Schönung im Rahmen des Kooperationsverbunds mit den Städten Bürstadt und Heppenheim – vertreten durch Bürgermeister Boris Wenz, Bürgermeister Rainer Burbelbach sowie Stadträtin Christine Bender – einen Förderbescheid in Höhe von 75.000 Euro aus dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“. Die Landesförderung dient der gemeinschaftlichen Beschaffung und Nutzung von Schutztechnik. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf mobilen Zufahrtssperren und weiteren Schutzvorrichtungen, die zur Absicherung von Veranstaltungsgeländen vorgesehen sind. Darüber hinaus unterstützen sich die Kommunen gegenseitig beim Transport, der Betreuung sowie dem Auf- und Abbau von Sicherheitsmaßnahmen, was sowohl die Einsatzkräfte als auch Ressourcen effizient einsetzt. 

In seiner Ansprache betonte Innenminister Roman Poseck: „Die Sicherheit unserer Bürger hat oberste Priorität. Trotz angespannter Sicherheitslage ist es in den vergangenen Monaten gelungen, Veranstaltungen in Hessen sicher und fröhlich durchzuführen. Auch die Weihnachtsmarktzeit ist bisher erfreulicherweise friedlich verlaufen und wird es hoffentlich auch weiterhin. Wir wollen unsere Feierkultur erhalten, ohne dabei die Augen vor Sicherheitsrisiken zu verschließen. Uns eint das Interesse mit Kommunen, Veranstaltern, Vereinen und Menschen, dass möglichst viele Veranstaltungen stattfinden können. Wir wollen ermöglichen und nicht verhindern. Deshalb setzen wir auf Augenmaß und Pragmatismus. Absolute Sicherheit kann es nicht geben.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben wir im April das Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ aufgelegt und damit ein deutliches Signal gesetzt. Mit dieser Maßnahme unterstützt das Land die Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro, um Veranstaltungen sicher durchführen zu können. Lorsch, Bürstadt und Heppenheim zeigen mit ihrer interkommunalen Kooperation, wie Sicherheit durch Zusammenarbeit effektiv gestärkt werden kann. Die Landeszuwendung in Höhe von 75.000 Euro ermöglicht es, notwendige Schutzmaßnahmen wie mobile Sicherheitssysteme gemeinsam zu beschaffen und einzusetzen. Darüber hinaus werden Ressourcen gebündelt, langfristig Kosten gespart und Synergien geschaffen. 

Es freut mich, dass Lorsch, Bürstadt und Heppenheim gemeinsam als 9. Kooperationsverbund neue Maßstäbe für Sicherheit bei Veranstaltungen vor Ort setzen. Durch ihre Zusammenarbeit erhöhen sie den Schutz für die Besucher. Die Bereitstellung der City-Safe-Zufahrtssperren durch die Stadt Heppenheim ist ein wichtiger Beitrag für alle. Besonders begrüße ich, dass auch Vereine vor Ort eingebunden werden und Zugang zu diesen Schutzvorrichtungen erhalten. Auf diese Weise entsteht eine starke und gemeinschaftliche Struktur in der Region. 

Insgesamt haben sich bereits 32 hessische Kommunen im Rahmen des Sofortprogramms zusammengeschlossen. Das Land hat bisher Mittel in Höhe von 750.000 Euro aus dem Programm investiert.

Da es bereits weiterhin eine Vielzahl von 100 Anfragen und bereits konkrete Anträge von den Kommunen gibt, werden in Zukunft noch weitere von den Förderungen profitieren. Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir mit dem Sofortprogramm genau den richtigen Weg eingeschlagen sind.“

Finanzielle Unterstützung für mehr Sicherheit bei Veranstaltungen

Antragsberechtigt für das Förderprogramm im Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ sind Kooperationen hessischer Kommunen. Beschlüsse der Gemeindevertretungen müssen vorliegen. Ein Antrag setzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung voraus und eine Darstellung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung. Außerdem müssen Einsparungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune) dargestellt werden.