Die Zuweisung dient dem Ausgleich von Zusatzkosten, die dem Landkreis infolge der Auskreisung der Stadt Hanau zum 1. Januar 2026 entstehen und ermöglicht dem Main-Kinzig-Kreis die vollständige Ablösung seiner verbleibenden Restschulden beim Sondervermögen Hessenkasse.
Innenminister Roman Poseck betonte: „Mit dem vom Hessischen Landtag am 3. März 2025 beschlossenen Hanau-Auskreisungsgesetz hat Hanau zum 1. Januar 2026 den Status einer kreisfreien Stadt erhalten. Dieser bedeutsame Schritt stärkt die kommunale Selbstverwaltung und schafft für die Bürger Hanaus neue Möglichkeiten einer bürgernahen Verwaltung. Mit jedem großen Schritt gehen jedoch auch Verantwortung und Herausforderungen einher und diesen stellen wir uns gemeinsam.
Der Statuswechsel der Stadt Hanau ist mit einem erheblichen Aufgaben- und Personalübergang vom Landkreis auf die nunmehr kreisfreie Stadt verbunden. Es ist dem Main-Kinzig-Kreis nicht möglich, seine Verwaltungsstrukturen und Ausgabebelastungen punktgenau zum Auskreisungsstichtag anzupassen. Vielmehr verbleiben beim Landkreis für einen längeren Übergangszeitraum unvermeidbare Zusatzkosten in Höhe von rund 5 Millionen Euro jährlich, die er erst mittelfristig abbauen kann.“