Innenstaatssekretär Martin Rößler hat die von der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen im Hessischen Innenministerium organisierte Fachtagung „Kommunale Finanzpolitik in herausfordernder Zeit“ besucht. In seinem Grußwort skizzierte Martin Rößler vor welchen Herausforderungen die Kommunen stehen und unterstrich die Potenziale Interkommunaler Zusammenarbeit für die hessischen Kommunen.
Innenstaatssekretär Martin Rößler führte bei der Tagung aus: „Die 421 hessischen Städte und Gemeinden und die 21 Landkreise sind das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Daher ist es der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, die Kommunen bestmöglich zu unterstützen. Auch dank gezielter Hilfen der Hessischen Landesregierung und der guten Haushaltsführung der hessischen Kommunen konnten die Kommunalfinanzen in den vergangenen Jahren gesunden.
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Das Land fördert die Interkommunale Zusammenarbeit gezielt mit einem IKZ-Förderprogramm und stärkt so auch die kommunale Selbstverwaltung. Die Interkommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsprogramm. Hier arbeiten Kommunen in verschiedenen Bereichen eng zusammen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist dies ein guter Weg, um Kosten zu sparen und Synergieeffekte zu schaffen. Auch die Beratungsgespräche in Haushaltsangelegenheiten, die das Land anbietet und an denen bereits mehr als 280 Kommunen teilgenommen haben, sind ein Baustein, die Aufgaben und Herausforderungen besser und effektiver zu bewältigen.
Dass bereits mehr als 400 hessische Kommunen in über 500 Projekten erfolgreich zusammenarbeiten, begrüße ich. Ich rufe alle Kommunen auf zu prüfen, ob durch eine noch engere Zusammenarbeit Aufgaben effektiver wahrgenommen, Mittel eingespart und so mehr Spielräume für kommunales Handeln im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geschaffen werden können. Am Ende profitieren dadurch nicht nur Kommunen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger durch eine gestärkte Daseinsvorsorge.
Die ,Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen‘ im Hessischen Innenministerium steht den hessischen Kommunen zur Seite, um rund um das Thema Interkommunale Zusammenarbeit, in Haushaltsangelegenheiten und zu weiteren Förderprogrammen von Land, Bund und EU zu beraten. Ich freue mich, wenn die Kommunen unser IKZ-Förderprogramm und unsere Beratungsangebote rege nutzen. Das träg zu starken hessischen Kommunen bei. Auch künftig werden wir eng an der Seite der Kommunen stehen und planen, sie nach Kräften zu entlasten, zum Beispiel mit der angestrebten Digitalisierung und Standardisierung des Haushaltsgenehmigungsverfahren“, sagte Innenstaatssekretär Martin Rößler.
Hintergrund: Das Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Dabei wurde stets Wert darauf gelegt, das Förderprogramm unbürokratisch und einfach zu gestalten. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 sind eine stärkere Förderung von kreisweiten Kooperation mit Landkreisen. Außerdem wurde der Aufgabenkatalog, der förderungsfähig ist, um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Bislang konnten bis Ende des Jahres 2023 über 500 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von rund 35 Millionen Euro ausgesprochen werden. An den 505 geförderten Projekten sind 2.362 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Damit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) im Durchschnitt an 5,3 IKZ-Projekten beteiligt. Der Trend hält auch im Jahr 2024 weiterhin an, zum Beispiel werden bis Ende April 2024 sechs IKZ-Projekte mit Mitteln in Höhe von 800.000 Euro gefördert.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.
Weitere Informationen zur Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen finden sich unter https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster.