„Die Migrationswende wird auch in diesem Jahr konsequent fortgesetzt. Aktuell hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt, die stationären Binnengrenzkontrollen um weitere sechs Monate zu verlängern. Ich begrüße diese Maßnahme. Denn Grenzkontrollen haben wesentlich zum Rückgang der irregulären Migration in den letzten Monaten beigetragen. Sie sorgen für Kontrolle und senden ein wichtiges Signal in die Welt.
Daneben braucht es auch eine gesamteuropäische Lösung, um irreguläre Migration effektiv und nachhaltig zu begrenzen. Die GEAS-Reform ist ein wichtiges Instrument, um Verfahren effizienter zu gestalten und zu beschleunigen. Ich setze darauf, dass die GEAS-Reform und die damit einhergehenden Schnellverfahren an den Außengrenzen insgesamt zu mehr Ordnung, Effizienz und Verlässlichkeit im europäischen Asylsystem führen.
Diese Maßnahmen werden sich auch auf das Rückführungsgeschehen in den Ländern auswirken. In Hessen wurden im vergangenen Jahr knapp 2.000 Abschiebungen durchgeführt; knapp 3.150 Personen haben unser Land freiwillig verlassen. Diese Zahlen liegen erheblich über denen der Vorjahre. Wir setzen die Migrationswende auch in diesem Jahr fort: Im Januar wurden 108 Personen abgeschoben und 234 Personen sind freiwillig ausgereist.
Die Erfolgsquote bei Rückführungen ist signifikant angestiegen. Im Jahr 2025 sind 1.365 geplante Abschiebungen gescheitert. Das entspricht 41 % der insgesamt geplanten Maßnahmen. 59 % der Abschiebungen waren dagegen erfolgreich. Im Jahr 2023 lag die Quote der gescheiterten Abschiebungen noch bei 52 %; im Jahr 2024 lag sie bei 46 %. Insofern haben wir die Quote der erfolgreich durchgeführten Abschiebungen in den letzten drei Jahren deutlich und kontinuierlich steigern können.
Für das Jahr 2026 bin ich zuversichtlich, dass die Quote noch besser wird. Der Trend im Januar stimmt mit einer Quote der gescheiterten Abschiebungen von 38 %. Wir arbeiten in Hessen mit Hochdruck daran, die Zahl der gescheiterten Abschiebungen weiter zu reduzieren. Dafür setzen wir vor allem auf eine gute Vorbereitung der Maßnahmen und Konsequenz bei der Umsetzung. Die deutliche Verringerung der Misserfolgsquote zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Hessen steht auch im Ländervergleich bei den erfolgreichen Abschiebungen gut da. Allerdings ist auch eine Misserfolgsquote von annähernd 40% aus meiner Sicht weiterhin zu hoch. Hier gilt es anzusetzen.
Der häufigste Grund des Scheiterns einer Rückführung ist das Nichtantreffen der Person. Die Abschiebehaft ist bekanntlich nur sehr eingeschränkt möglich, so dass es immer mit Unsicherheiten verbunden ist, ob eine Person, die abgeschoben werden soll, auch an ihrer Wohnanschrift angetroffen wird. Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen. Daher halte ich eine Rechtsgrundlage für kurzfristig einsetzbare weitere Fahndungsmaßnahmen wie der Handyortung und Observation von untergetauchten ausreisepflichtigen Menschen für sinnvoll. Eine entsprechende Initiative beabsichtige ich daher für die nächste Innenministerkonferenz.
Aus meiner Sicht sollte es der Polizei möglich sein, technische Möglichkeiten zu nutzen, um Ausreisepflichtige, die sich einer Abschiebemaßnahme entziehen, zu orten. Nur so gelingt es den Behörden, aufwändig vorbereitete Abschiebungen durchzusetzen und Ausreisepflichtige in ihr Heimatland zurückzuführen, auch wenn sie sich am Tag der Rückführungsmaßnahme nicht an ihrem Wohnort aufhalten. Das Aufenthaltsgesetz enthält derzeit keine Rechtsgrundlage, um Mobiltelefone zu orten oder Personen zu oberservieren. Diese sollten wir schaffen.
Ich selbst habe im Rahmen meiner Begleitung einer Abschiebung im September vergangenen Jahres gesehen, dass bis zum Schluss nicht klar ist, ob der Ausreisepflichtige im nächsten Moment angetroffen wird. Falls nicht, muss ein neuer Abschiebetermin gefunden und erneut ein Team zur Durchführung der Maßnahme zusammengestellt werden. Damit sind stets enorme Aufwände und Kosten verbunden. Mit einer Handyortung und Observation schaffen wir mehr Effizienz und Schnelligkeit sowie eine weitere Erhöhung der Erfolgsquote bei Abschiebungen. Das führt zu einer konsequenten Durchsetzung des Rechts und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Zudem führt es auch zu mehr Akzeptanz bei den Beamten, die bei Abschiebungen mit hohem persönlichen Einsatz Recht und Gesetz umsetzen. Auch wenn die Handyortung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellt, ist dieser aus meiner Sicht in der konkreten Situation gerechtfertigt. Es ist sachgerecht, das staatliche Vollzugsinteresse höher zu gewichten.
Wer ausreispflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen. Die Ausreisepflicht steht am Ende eines umfassenden rechtsstaatlichen Verfahrens, in dem auch humanitäre Gesichtspunkte sorgfältig geprüft werden. Die Betroffenen haben im Übrigen umfangreiche Möglichkeiten, der zweifellos belastenden Abschiebung durch eine freiwillige Ausreise zuvorzukommen.
Für den weiteren Erfolg der Migrationswende kommt es sowohl auf die weitere Reduzierung des Zuganges als auch die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten an. Hessen und der Bund arbeiten bei diesen Zielen Hand in Hand.“
Erfolgreiche Abschiebemaßnahme nach Kolumbien
In der Nacht vom 17.02. auf den 18.02.2026 konnten drei kolumbianische Staatsangehörige erfolgreich nach Kolumbien abgeschoben werden.
Bei den drei kolumbianischen Staatsangehörigen handelt es sich um rechtskräftig verurteilte Straftäter, die am 14.01.2026 jeweils wegen Bandendiebstahls in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten und einem Jahr und acht Monaten verurteilt wurden. Bei den Diebstählen entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Alle drei Personen befanden sich aufgrund Entlassung aus der Untersuchungshaft seit dem 14.01.2026 auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt in Abschiebungshaft.
Bei der Rückführung hat sich Deutschland bei einer Chartermaßnahme Spaniens beteiligt. Die Federführung des Zubringercharters wurde in Abstimmung mit dem Bundespolizeipräsidium Koblenz durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter Polizeipräsidium Frankfurt am Main übernommen. Alle drei Personen konnten am 17.02.2026 erfolgreich vom Flughafen Köln-Bonn nach Madrid geflogen werden und sind dort in Begleitung der Bundespolizei nach Kolumbien ausgeflogen worden. Weitere Personen aus deutscher Zuständigkeit waren nicht an Board.
Hessen war das einzige Bundesland, das drei kolumbianische Straftäter auf den Sammelcharter von Madrid aus gebracht hat.
„Diese Abschiebemaßname des Regierungspräsidiums Darmstadt steht beispielhaft für den großen Einsatz der hessischen Behörden“, so Innenminister Roman Poseck.