Innenminister Roman Poseck besucht heute die sogenannte Clearingstelle, SO FOKUS bei der Abteilung – Schwere und Organisierte Kriminalität – des Hessischen Landeskriminalamtes, um sich über die Arbeit der Ermittler zu informieren, die Verdachtsfälle von Kinder- und Jugendpornografie auswerten.
Im Rahmen seines Besuches weist Innenminister Roman Poseck auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2024 hin. Der EuGH hat darin die anlasslose IP-Adressenspeicherung mit sehr klaren Worten erlaubt. Konkret ging es um die Speicherung und den Zugang zu den gespeicherten Daten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen:
„Die jüngste Entscheidung des EuGHs erlaubt unzweideutig die von den Ermittlungsbehörden seit Jahren geforderte Speicherung von IP-Adressen und ihre Nutzung zur Kriminalitätsbekämpfung, und das sogar unabhängig von der Schwere des jeweiligen Delikts. Angesichts der gegenwärtigen Kriminalitätsentwicklung, etwa in den Bereichen des Kindesmissbrauchs, des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität, ist es dringend erforderlich, dass IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung auch in Deutschland herangezogen werden dürfen. Wir werden ansonsten auch bei der Bekämpfung von Verbrechen im europäischen Vergleich abgehängt. Die IP-Adresse ist oftmals die einzige Spur, Kriminelle dingfest zu machen. Der EuGH hat in dieser Woche klargestellt, dass auch in Deutschland endlich angemessen und zeitgemäß auf neue Kriminalitätsphänomene und den Kriminalitätsanstieg reagiert werden muss. Moderne und wirkungsvolle Befugnisse sind für die Sicherheitsbehörden heute wichtiger denn je.
Ich erwarte, dass die Bundesregierung dieses Urteil nun endlich zum Anlass nimmt, eine neue gesetzliche Regelung auch für Deutschland zu schaffen, um die Speicherung von IP-Adressen zu erlauben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits die richtigen Signale gesetzt. Die Argumente derjenigen, die sich der Speicherung von Verkehrsdaten im Hinblick auf angebliche rechtliche Unsicherheiten entgegengestellt haben, ist durch die aktuelle EuGH-Entscheidung endgültig der Boden entzogen worden. Wer jetzt nicht handelt, kann sich nur noch auf fehlenden politischen Willen berufen. Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative: Wir müssen den Ball des EuGHs aufnehmen und ein neues Kapitel effektiver Verbrechensbekämpfung aufschlagen. Den Rahmen der jüngsten Rechtsprechung gilt es, im Interesse unserer Sicherheit sinnvoll auszuschöpfen.“