Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Alarmauslösung am Donnerstag, 8. Dezember, um 11 Uhr

Am 8. Dezember 2022 heulen in hessischen Kommunen zum bundesweiten Probealarm um 11 Uhr erneut die Sirenen.

Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm um 11 Uhr als auch für die Entwarnung um 11:45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

„Der Warntag soll erneut dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Immer wieder führen uns lokale Gefahrenlagen vor Augen, wie wichtig die verschiedenen Warnkanäle in solchen Fällen sind. Den Hessinnen und Hessen sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung dann auch wieder über die kostenlose Warn-App hessenWARN sowie die Social-Media-Kanäle der hessischen Polizei informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten. Ziel ist und bleibt es, die Bürgerinnen und Bürger für Warnungen vor gefährlichen Ereignissen regelmäßig mit Aktionen wie diesen zu sensibilisieren“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Bund testet „Cell-Broadcasting“

Ergänzend dazu soll an diesem Tag erstmalig durch den Bund das neue „Cell-Broadcast-System“ prototypisch und großflächig getestet werden. „Cell Broadcast“ ist eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung. Der bundesweite Warntag wurde dieses Jahr durch Beschluss der Innenministerkonferenz im Juli 2022 vom 8. September auf den 8. Dezember verschoben, um das sogenannte „Cell Broadcasting“ erstmalig zu testen und Erkenntnisse für die Umsetzung bis zum vorgesehenen Wirkbetrieb im Februar 2023 zu gewinnen. Die Erprobung des Systems und Aussendung der Testnachricht erfolgt dann durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Eine Mitwirkung der einzelnen Länder und Landesbehörden beim „Cell-Broadcasting-Test“ des BBK war nicht vorgesehen. Vorsorglich wird aber schon jetzt darauf hingewiesen, dass am 8. Dezember 2022 noch nicht alle Handys eine „Cell-Broadcast“-Meldung erhalten werden. Voraussetzung für einen möglichen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die neuesten Updates ihrer Mobilfunkgeräte durchführen.

hessenWARN-Meldungen zum Warntag 2022

Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps werden aktuell von rund 785.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand.  Die Ende 2019 vorgestellte App hessenWARN enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

„Die Sicherheits-App hessenWARN bietet verlässlich, schnell und individuell Warn-Funktionen mit einem echten Mehrwert. Anlässlich des bundesweiten Warntages am 8. Dezember erfolgt die amtliche Gefahreninformation sowie die Entwarnung deshalb selbstverständlich auch über hessenWARN. In Zeiten sogenannter Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass wir im Falle einer konkreten Bedrohung schnelle und verlässliche Informationen bieten. Daher rufe ich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf, die App auf ihrem Smartphone zu installieren“, so Innenminister Peter Beuth.

Der Warntag am 8. Dezember beginnt um 11:00 Uhr mit der bundesweiten Warnung, sowohl über die WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Ab 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung.

Hintergrund

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:

Einminütiger auf- und abschwellender Heulton

Bedeutung:
Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) – rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

Hinweis:
In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.

Einminütiger durchgängiger Dauerton

Bedeutung:
Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.

Anmeldung zur hessenWARN-App

Die hessenWARN-App steht ab sofort kostenlos zur Verfügung für:

• iPhone im App Store

• Android Phone im Google Play Store

Weitere Informationen finden Sie unter www.hessenwarn.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Weiterführende Informationen zum Aktionstag finden Sie unter https://warnung-der-bevölkerung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Schlagworte zum Thema