Innenminister Peter Beuth hat dem Magistrat der Stadt Taunusstein einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 30.000 Euro zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Fusion der Stadtteilfeuerwehren Hambach und Orlen zur neuen Stadtteilfeuerwehr Hambach-Orlen überreicht.
„Dieser Zusammenschluss besitzt Vorbildcharakter. In Taunusstein wurde eine weitsichtige Entscheidung getroffen, bei der nicht nur der Brandschutz in Hambach und Orlen für die Zukunft effektiv aufgestellt wurde, sondern auch sinnvolle Synergien geschaffen wurden. Solche Kooperationen, die vor Ort stets auch Mut und Vertrauen voraussetzen, fördern wir als Land seit rund 20 Jahren ganz bewusst. So werden die kommunale Infrastruktur und die Angebote der Städte und Gemeinden - darunter auch der Brandschutz - gestärkt. Ich gratuliere allen Verantwortlichen und insbesondere den Kameradinnen und Kameraden aus Hambach und Orlen nochmals zu ihrer mutigen Entscheidung und danke allen Brandschützern der Stadtteilwehr Hambach-Orlen sehr herzlich für ihr Engagement“, sagte Peter Beuth.
Landesregierung förderte Fusion bereits mit 250.000 Euro
Taunusstein verfügt über zehn Stadtteilfeuerwehren. Die erforderlich gewordene Schaffung von zwei neuen Feuerwehrhäusern an den beiden Standorten hätte zu erheblich höheren Investitionen geführt als der jetzige Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses. Zum 1. Januar 2022 fusionierten die beiden Stadtteilfeuerwehren zur neuen Feuerwehr Taunusstein-Hambach/Orlen. Bereits im September 2021 wurde das neue, gemeinsame Feuerwehrhaus, welches seitens des Landes mit 200.000 Euro finanziell unterstützt wurde, offiziell eingeweiht und bezogen. Durch den Zusammenschluss in einer modernen Wache wurde somit rund eine Million Euro eingespart. Hinzu kommen jährliche Einsparungen im Bereich der Fahrzeug- und Personalkosten. Das Land hatte zudem die Anschaffung eines Mittlere Löschfahrzeug (MLF) 2021 mit mehr als 50.000 Euro gefördert
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert.
Seit 2008, der ersten Anpassung des Förderprogramms, konnten über 500 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von mehr als 34 Millionen Euro bei einer Beteiligung von über 400 (nur Einfachzählung jeder Kommune) bzw. über 2.300 Kommunen (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten) ausgesprochen werden. Der Trend hält auch weiterhin an. Bis Mitte Dezember 2023 wurden bereits 51 Kooperationen mit 3,5 Millionen Euro gefördert.
Vorbildcharakter für andere Kommunen
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen in Hessen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung erfolgreich zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Informationssicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.
Rund 20 Prozent aller IKZ-Förderungen stammen aus dem Bereich Feuerwehr. Seit 2004 wurden über 100 IKZ-Projekte im Feuerwehrwesen (einschließlich Ortsteilfeuerwehrfusionen) für rund 5,1 Millionen Euro gefördert. Für die Fusion von Ortsteilfeuerwehren wurden bislang hessenweit 87 Projekte in Gesamthöhe von rund 3,2 Millionen Euro mit 210 beteiligten Orts-teilfeuerwehren gefördert. Außerhalb von Fusionen wurden weitere 24 IKZ-Projekte mit Mitteln in Höhe von 1,9 Millionen Euro unterstützt (z. B. für gemeinsame Schlauchpflegeanlagen und Atemschutzwerkstätten).
Kreisweite Kooperationen stärker fördern
Künftig werden auch kreisweite Kooperationen stärker gefördert. Kreisweite Kooperationen, an denen sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Gemeinden beteiligt, können je nach Projekt eine über die Regelzuwendung von 100.000 Euro hinausgehende Förderung erhalten. Damit wird der in der Regel umfangreiche Sach- und Personalaufwand von Kooperationen mit einer Vielzahl von Gemeinden berücksichtigt. Die erhöhte Förderung soll die Zusammenarbeit der Landkreise intensivieren und entsprechend honorieren.
Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit: