Stefan Sauer, Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, hat im Rathaus der Gemeinde Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) den Vertrag zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes unterzeichnet und dessen Nutzen für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen unterstrichen.
„Der Freiwillige Polizeidienst ist ein wertvoller Baustein der Sicherheitsarchitektur des Landes Hessen. Denn Sicherheit ist nicht nur Aufgabe der Polizei, sondern eine Aufgabe die uns alle angeht. Daher freut es mich umso mehr, dass es Menschen gibt, die sich freiwillig für das Wohl und für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen. In Breidenbach sind künftig Freiwillige Polizistinnen und Polizisten unterwegs, welche in der Öffentlichkeit Präsenz zeigen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger aktiv stärken werden. Freiwillige Polizistinnen und Polizisten können dabei einerseits Eindrücke von Bürgernöten und andererseits Einblicke in die Arbeit der Schutzleute gewinnen und so zum Verständnis zwischen Bürger und Polizei beitragen. Durch Beraten, Melden und Vermitteln ist in vielen Fällen schon Hilfe geboten. Als Nachbarn in Uniform sind die Freiwilligen in Breidenbach das Bindeglied zur Polizei und zugleich Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, “ sagte Staatssekretär Stefan Sauer.
Der Freiwillige Polizeidienst erfüllt eine wichtige Funktion. Er stärkt durch das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürger das Sicherheitsgefühl in den Kommunen. Zudem wird die Polizei entlastet, die sich mehr und brennpunktorientierter auf die Verhütung und Verfolgung von Straftaten konzentrieren kann. Mit Breidenbach gibt es in Hessen damit aktuell in 97 Kommunen mit rund 360 aktiven Helferinnen und Helfern den Freiwilligen Polizeidienst.
Hintergrund: Freiwilliger Polizeidienst
Bereits im Jahr 2000 wurde der Freiwillige Polizeidienst in Hessen eingeführt. Die Ehrenamtler sind engagierte Bürgerinnen und Bürger – keine klassischen Polizeibeamtinnen und -beamten. Ihnen stehen eine Reihe von Befugnissen zu, die von Identitätsfeststellungen bis hin zum Erteilen von Platzverweisen reichen. Das Land Hessen kommt für die Ausrüstung und Ausstattung der freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung, die die Helferinnen und Helfer erhalten, tragen die jeweiligen Städte und Gemeinden. Ob eine Kommune den Freiwilligen Polizeidienst einführt oder bereits geschaffene Stellen auch nachbesetzt, entscheidet die jeweilige Kommune. Das Land Hessen steht dabei mit Rat und Tat an ihrer Seite.