Land startet Pilotverfahren für betriebliche Impfungen
Weil sich in der dritten Priorisierungsgruppe Hunderttausende Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit impfen lassen können, sollen neben den Impfzentren und Hausarztpraxen die betrieblichen Impfungen eine dritte Säule in der bundesweiten Impfkampagne bilden. Ziel ist es, bestehende Strukturen für eine effektive Impforganisation zu nutzen. Bereits ab Juni 2021 plant der Bund – analog zum Verfahren bei Hausärzten – eine Regelversorgung priorisierter Institutionen mit entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung der Mitarbeiterschaft durch Betriebsärztinnen und -ärzte.
Bereits zuvor wird das Land Hessen ein Pilotverfahren mit den Pharmaunternehmen Merck KGaA aus Darmstadt, der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH aus Frankfurt, der B. Braun Melsungen AG sowie der Marburger Pharmaserv GmbH starten. Die jeweils dort Beschäftigten sind nach der Impfverordnung des Bundes Angehörige der Gruppe 3 und tragen darüber hinaus mit ihrer Arbeit für den Impffortschritt in der Bundesrepublik bei. „Firmen wie Biontech sind auf die stetige Lieferung von zahlreichen Inhaltsstoffen angewiesen, bevor ein fertiges Impffläschchen ausgeliefert werden kann. Außerdem benötigen unsere Ärztinnen und Ärzte millionenfach Impfzubehör, damit die Dosen verabreicht werden können. Alle vier Unternehmen sind besonders systemrelevant, weil ihre Arbeit direkt dazu beiträgt, die Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen“, erläuterte Innenminister Peter Beuth.
Weitere Einsatzkräfte erhalten rasch Impfangebote
Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 werden mehr als 70.000 Angehörige der Feuerwehren und im Katastrophenschutz einen schnellen Weg zur Impfung erhalten. „Das sind gute Nachrichten für unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie benötigen für ihren lebensrettenden freiwilligen Dienst die nötige Sicherheit im Umgang mit Hilfsbedürftigen. Außerdem ist ihre dauerhafte Einsatzbereitschaft in besonderem Maße systemrelevant. Ich danke den Kameradinnen und Kameraden für ihre Geduld und freue mich, dass ich ihnen allen nun dieses Angebot machen kann“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Impffortschritt in Hessen
Mit Stand 22. April 2021 wurden insgesamt 1.270.206 Erstimpfungen und 461.592 Zweitimpfungen in Hessen durchgeführt. Rund 130.000 registrierte Impfberechtigte, ganz überwiegend aus der Priorisierungsgruppe 2 werden noch diesen Monat ihre Terminangebote erhalten und sollen bis spätestens Ende Mai ihre Erstimpfungen erhalten.
Hessen liegt am heutigen Tage bei den vollständigen Impfungen (Zweitimpfungen) mit einer Quote von 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung auf Rang 6 und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Erstimpfungsquote wird unser Land in den nächsten Tagen wieder erneut messbar aufholen. Die Unterschiede und Schwankungen liegen zum Teil auch in der periodischen Terminvergabe begründet. Derzeit finden schlicht mehr Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech (zwischen drei und sechs Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) statt.
Ein valider Bundesländervergleich ist nur noch bedingt sinnvoll möglich, weil die Anzahl der gelieferten Impfstoffdosen nicht mehr der Bevölkerungsquote nach Königsteiner Schlüssel entspricht. Während das Saarland pro 100 Einwohner bisher 38,5 Impfdosen erhalten hat, wurden nach Hessen 30 Dosen geliefert. Hinzu kommt, dass sich Hessen, jederzeit an die Empfehlungen des Bundes zur Sicherstellung der Zweitimpfungen gehalten hat. Hierfür wird lediglich eine Minimalreserve in den Zentrallagern zurückgehalten, um die wichtigen Zweitimpfungen – auch angesichts sich immer wieder ändernder Rahmenbedingungen – garantieren zu können. Bis heute mussten in Hessen daher nahezu keine Impftermine aufgrund fehlenden Impfstoffs abgesagt werden, wie es in anderen Bundesländern der Fall war und ist.
Innerhalb einer Kalenderwoche werden nahezu alle Impfdosen, die das Land den Impfzentren zur Verfügung stellt, auch verimpft. Alle weiteren Dosen befinden sich in den Impfzentren. Vorgabe des Landes ist es, dass alle zur Verfügung gestellten Impfdosen auch schnellstmöglich verimpft werden sollen. Eigene Rückstellungen der Landkreise sind nicht notwendig, da das Land stets dafür Sorge trägt, dass vereinbarte Termine auch mit der entsprechenden Anzahl von Impfdosen hinterlegt sind. Das Land hat die Impfzentren gebeten, eigene Rückstellungen von Impfdosen schnellstmöglich für das Terminverfahren freizugeben. Bereits mit dem Einsatzbefehl vom 28. Januar 2021 hat das Land alle Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass kein Impfstoff wegen Überlagerung verfällt. Zudem hat das Land Hessen den Impfzentren empfohlen, in eigener Zuständigkeit „Nachrückerlisten“ zu führen, auf denen schnell verfügbare, priorisiert zu impfende Personengruppen aufgeführt sind.
Faktenblatt Schule:
Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt:
Alle Schulen unterrichten im Wechselmodell. Der Start für die Jahrgangsstufen 7 und ältere ist am Donnerstag, 6. Mai. Bei einer 7-Tage-Inzidenz bis 100 findet in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt.
Wechselunterricht gilt auf Grundlage des Bundesgesetzes auch für Abschlussklassen, die in Hessen bisher in Präsenz beschult wurden. Der Start in den Wechselunterricht soll dort zeitnah, jedoch bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, erfolgen.
Über einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen)
Der Unterricht findet für alle Jahrgangsstufen ab dem übernächsten Tag im Distanzunterricht statt.
Ausnahme für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht.
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165, können die Schulen wieder im Wechselmodell arbeiten. Die Notbetreuung im Falle von Wechsel- und Distanzunterricht wird weiterhin nach den bekannten Regeln bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs angeboten.